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Persönlichkeitswahl bestimmbar ??

C
cooper25
Nov 2016 bearbeitet

Wir möchten eigentlich eine Persönlichkeitswahl machen, aber einige AUSREISSER wollen nun eine eigene LISTE erstellen, weil sie meinen sonst nicht in den BR zu kommen. Was diese, meiner Meinung nach, auch anders nicht erreichen werden.
Nun meine Frage: Kann man das Wahlverfahren trotz verschiedener Listen festlegen ?? Da eine Listenwahl von der Mehrheit des Personals nicht erwünscht ist !!

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Community-Antworten (3)

F
Fayence

31.03.2006 um 23:37 Uhr

cooper25, nur wenn Ihr im vereinfachten Wahlverfahren wählt, kommt es zwingend zu einer Persönlichkeitswahl.

Ansonsten gibt es eine Listenwahl! Punkt, fertig, aus.

H
Heini

02.04.2006 um 02:37 Uhr

Was das Personal wünscht ist unerheblich. Gibt es mehr als eine Liste, gilt zwingend die Listenwahl. Ausnahme siehe oben.

W
w-j-l

03.04.2006 um 00:22 Uhr

Kommt auf die Betriebsgröße an. Bis 50 AN gibt es im vereinfachen Verfahren immer Personenwahl, von 51 bis 100 AN kann zwischen WV und AG das vereinfachte Verfahren vereinbart werden. Auch dann gibt es Personenwahl.

Ab 101 AN ist die Listenwahl das Regelverfahren und die Personenwahl mit einer Liste nur die Ausnahme. Das ist Gesetz, und da ist die Meinung der Belegschaft nicht mehr maßgeblich.

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