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Freigestellter AN und die Kenntnisnahme des Wahlausschreibens

J
Jan
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Muss der Wahlvorstand einem AN welcher nach erfolgter Kündigung und erfolgreich durchgeführter Kündigungsschutzklage vom AG freigestellt wurde das Wahlausschreiben zur Kenntnis bringen? Der besagte AN hat nach ziemlich langer Auseinandersetzung mit dem AG Hausverbot erhalten und kann somit weder am schwarzen Brett noch im Intranet das Wahlausschreiben einsehen.Muss nun der WV das Wahlausschreiben auf dem Post- oder Mailweg an den AN weiterleiten?

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Community-Antworten (1)

M
M.W.

30.03.2006 um 23:08 Uhr

Hallo Jan,

da Euch ja (bzw. dem Wahlvorstand) der Sachverhalt bzgl. der Freistellung bekannt ist kann ich nur sagen: Selbstverständlich!!!

Ebenso verhält es sich mit Langzeitkranken, Mutterschafturlaub etc. da gibt Euch die Personalabteilung Infos.

Gruss M.W.

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