Freigestellter AN und die Kenntnisnahme des Wahlausschreibens
Hallo! Muss der Wahlvorstand einem AN welcher nach erfolgter Kündigung und erfolgreich durchgeführter Kündigungsschutzklage vom AG freigestellt wurde das Wahlausschreiben zur Kenntnis bringen? Der besagte AN hat nach ziemlich langer Auseinandersetzung mit dem AG Hausverbot erhalten und kann somit weder am schwarzen Brett noch im Intranet das Wahlausschreiben einsehen.Muss nun der WV das Wahlausschreiben auf dem Post- oder Mailweg an den AN weiterleiten?
Community-Antworten (1)
30.03.2006 um 23:08 Uhr
Hallo Jan,
da Euch ja (bzw. dem Wahlvorstand) der Sachverhalt bzgl. der Freistellung bekannt ist kann ich nur sagen: Selbstverständlich!!!
Ebenso verhält es sich mit Langzeitkranken, Mutterschafturlaub etc. da gibt Euch die Personalabteilung Infos.
Gruss M.W.
Verwandte Themen
Normales Wahlverfahren: Mindestsitze Geschlecht in der Minderheit, Stützunterschriften?
ÄlterHallo Ihr Fleißigen! 1.Nach §5 WO(1) ... werden die Zahlen der am Tage des Erlasses des Wahlausschreibens in Betrieb beschäftigten Frauen und Männer in einer Reihe.... Zur Berechnung dieser Anzahl
Freigestellter Betriebsrat Verhältniswahl
ÄlterSorry,,, BR Wahlen sind fertig... 19 Betriebräte sind gewählt... 5 werden Freigestellter BR. Liste 1: 9 Sitze Liste 2 : 7 Sitze Liste 3 : 3 Sitze Nach d"Hondt Rechnung Liste 1 : 2 Fr
Betriebsratswahl - Veränderung des Geschlechterverhältnisses nach Veröffentlichung des Wahlausschreibens
ÄlterHallo, unsere Betriebsratswahl steht kurz bevor. Als der Wahlvorstand das Wahlausschreiben vor ca. 5 Wochen veröffentlicht hat, ergab sich in der wahlberechtigten Belegschaft ein zahlenmäßig ganz
Aushang Wahlausschreiben delegieren - erlaubt?
ÄlterHallo, ich bin stellv. Vorsitzende des Wahlvorstands und unverhofft in Verantwortung gekommen: Folgendes Problem stellt sich mir gerade: Wir haben eine BR-Wahl an 7 Standorten (diese sind groß
Zeit zwischen Bestellung Wahlvorstand und Aushang des Wahlausschreibens
ÄlterWir müssen in unserem Betrieb aufgrund des Ausscheidens eines BR-Mitglieds und fehlenden Ersatzmitgliedern eine Neuwahl initiieren. Der Wahlvorstand wird unverzüglich lt. BetrVG bestellt. Gibt es ein