Erstellt am 31.03.2006 um 07:51 Uhr von Angi1
Hallo kandi06,
Wahlvorschläge ( = deine Kandidatenliste) müssen vor Ablauf von 2 Wochen seit dem Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand in Form von Vorschlagslisten eingereicht werden. Der letzte Tag der Frist muß im Wahlausschreiben stehen.
Nach dieser Frist können keine Kandidaten mehr nominiert werden, außer der WV vrlängert die Frist aus gesetzlichen Gründen (z.B. keinVorschlag eingegangen).
Wenn die Wahlvorschläge dann vom WV geprüft sind, müssen sie bis zum Tage der Stimmabgabe aushängen. Auch dieser Ort muß im Wahlausschreiben vermerkt sein.
MfG
Angi1
Erstellt am 31.03.2006 um 09:36 Uhr von Benno_BRB
Veröffentlichung spätestens eine Woche vor dem ersten Tag der Stimmabgabe (§ 10 Abs. 2 WO)
Benno