Frist für Kandidatenliste
Wer kennt die genaue Frist zwischen Aushang der Kandidatenliste und der Wahl des Betriebsrats - und können nach Ablauf dieser Frist noch Kandidaten nominiert werden und zum Aushang hinzugefügt werden.
Community-Antworten (2)
31.03.2006 um 09:51 Uhr
Hallo kandi06,
Wahlvorschläge ( = deine Kandidatenliste) müssen vor Ablauf von 2 Wochen seit dem Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand in Form von Vorschlagslisten eingereicht werden. Der letzte Tag der Frist muß im Wahlausschreiben stehen. Nach dieser Frist können keine Kandidaten mehr nominiert werden, außer der WV vrlängert die Frist aus gesetzlichen Gründen (z.B. keinVorschlag eingegangen).
Wenn die Wahlvorschläge dann vom WV geprüft sind, müssen sie bis zum Tage der Stimmabgabe aushängen. Auch dieser Ort muß im Wahlausschreiben vermerkt sein.
MfG Angi1
31.03.2006 um 11:36 Uhr
Veröffentlichung spätestens eine Woche vor dem ersten Tag der Stimmabgabe (§ 10 Abs. 2 WO)
Benno
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