Wahl des Vertreter im GBR
Hallo,
nach der Neuwahl des Betriebsrates, kann ein Betriebsratsmitglied das nicht an der Konstituierende in weiteren Ämter gewählt werden, zum Beispiel in den GBR als Stellvertretung, in den Betriebsausschutz u.s.w ?
Gruß Robert Lauf
Community-Antworten (1)
08.05.2018 um 22:41 Uhr
Wie bitte ? Wenn das BRM in der konstituierenden Sitzung in kein Amt gewählt wurde, man dort aber noch Personen braucht, kann man die Wahl nachholen. Oder was meinst Du ?
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