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Wahl des Vertreter im GBR

R
robert.lauf
Mai 2018 bearbeitet

Hallo,

nach der Neuwahl des Betriebsrates, kann ein Betriebsratsmitglied das nicht an der Konstituierende in weiteren Ämter gewählt werden, zum Beispiel in den GBR als Stellvertretung, in den Betriebsausschutz u.s.w ?

Gruß Robert Lauf

66001

Community-Antworten (1)

C
celestro

08.05.2018 um 22:41 Uhr

Wie bitte ? Wenn das BRM in der konstituierenden Sitzung in kein Amt gewählt wurde, man dort aber noch Personen braucht, kann man die Wahl nachholen. Oder was meinst Du ?

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