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Bei Stimmengleichheit im Wahlvorstand - Einspruch abgelehnt ?

T
tomtom
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei Stimmengleichheit im Wahlvorstand, Einspruch zur Wählerliste abgelehnt ? 1 Mitglied für den Eimnspruch,eines dagegen, das dritte WV Mitglied im Urlaub, keine Ersatzmitglieder vorhanden.

Viele Grüße TomTom

3.02108

Community-Antworten (8)

D
DocPille

30.03.2006 um 15:19 Uhr

Um was geht es,vielleicht kommen hier ja so gute Antworten,das einer der beiden überzeugt werden kann.

R
rainerzwo

30.03.2006 um 15:49 Uhr

Ich denke: abgelehnt. Ein Antrag gilt nur mit Stimmenmehrheit als angenommen.

B
Benno_BRB

30.03.2006 um 16:25 Uhr

Rainerzwo hat Recht! Die Mehrheit der Stimmen ist entscheident. Und 50 % sind noch nicht die Mehrheit!

Benno

RI
Ramses II

30.03.2006 um 16:26 Uhr

Dieser WV scheint aber keinen guten Job zu machen.

T
Todi

30.03.2006 um 22:21 Uhr

Lustig,lustig.

Ich würde mal sehr stark behaupten daß der Wahlvorstand mit 2 anwesenden Mitgliedern überhaupt nicht Beschlußfähig ist !!!

Wahrscheinlich ist es auch noch euer Vorsitzende der im Urlaub ist ;-)

Auf jeden Fall ist garantiert daß die Wahlen angefochten werden können wenn es bekannt wird daß ihr zu zweit Beschlüße faßt.

RI
Ramses II

30.03.2006 um 23:54 Uhr

Todi,

kannst Du das mal näher erläutern?

F
floh

31.03.2006 um 09:52 Uhr

Hallo,

unser WV hat noch 3 Stellvertreter, damit sowas nicht passiert...

Gruß floh

B
Benno_BRB

31.03.2006 um 10:40 Uhr

Genau Floh.

@Todi:

Was ist, wenn es keine Stellvertreter gibt und/oder die auch grad verhindert sind und es eine Entscheidung zu treffen gilt, die an Fristen gebunden ist? Worauf begründest Du Deine Meinung? Sie hat keine Verbindlichkeit und der WV-Vorsitzende ist nicht Gott!

Benno

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