Bei Stimmengleichheit im Wahlvorstand - Einspruch abgelehnt ?
Hallo, bei Stimmengleichheit im Wahlvorstand, Einspruch zur Wählerliste abgelehnt ? 1 Mitglied für den Eimnspruch,eines dagegen, das dritte WV Mitglied im Urlaub, keine Ersatzmitglieder vorhanden.
Viele Grüße TomTom
Community-Antworten (8)
30.03.2006 um 15:19 Uhr
Um was geht es,vielleicht kommen hier ja so gute Antworten,das einer der beiden überzeugt werden kann.
30.03.2006 um 15:49 Uhr
Ich denke: abgelehnt. Ein Antrag gilt nur mit Stimmenmehrheit als angenommen.
30.03.2006 um 16:25 Uhr
Rainerzwo hat Recht! Die Mehrheit der Stimmen ist entscheident. Und 50 % sind noch nicht die Mehrheit!
Benno
30.03.2006 um 16:26 Uhr
Dieser WV scheint aber keinen guten Job zu machen.
30.03.2006 um 22:21 Uhr
Lustig,lustig.
Ich würde mal sehr stark behaupten daß der Wahlvorstand mit 2 anwesenden Mitgliedern überhaupt nicht Beschlußfähig ist !!!
Wahrscheinlich ist es auch noch euer Vorsitzende der im Urlaub ist ;-)
Auf jeden Fall ist garantiert daß die Wahlen angefochten werden können wenn es bekannt wird daß ihr zu zweit Beschlüße faßt.
30.03.2006 um 23:54 Uhr
Todi,
kannst Du das mal näher erläutern?
31.03.2006 um 09:52 Uhr
Hallo,
unser WV hat noch 3 Stellvertreter, damit sowas nicht passiert...
Gruß floh
31.03.2006 um 10:40 Uhr
Genau Floh.
@Todi:
Was ist, wenn es keine Stellvertreter gibt und/oder die auch grad verhindert sind und es eine Entscheidung zu treffen gilt, die an Fristen gebunden ist? Worauf begründest Du Deine Meinung? Sie hat keine Verbindlichkeit und der WV-Vorsitzende ist nicht Gott!
Benno
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