Erstellt am 30.03.2006 um 13:19 Uhr von DocPille
Um was geht es,vielleicht kommen hier ja so gute Antworten,das einer der beiden überzeugt werden kann.
Erstellt am 30.03.2006 um 13:49 Uhr von rainerzwo
Ich denke: abgelehnt.
Ein Antrag gilt nur mit Stimmenmehrheit als angenommen.
Erstellt am 30.03.2006 um 14:25 Uhr von Benno_BRB
Rainerzwo hat Recht!
Die Mehrheit der Stimmen ist entscheident. Und 50 % sind noch nicht die Mehrheit!
Benno
Erstellt am 30.03.2006 um 14:26 Uhr von Ramses II
Dieser WV scheint aber keinen guten Job zu machen.
Erstellt am 30.03.2006 um 20:21 Uhr von Todi
Lustig,lustig.
Ich würde mal sehr stark behaupten daß der Wahlvorstand mit 2 anwesenden Mitgliedern überhaupt nicht Beschlußfähig ist !!!
Wahrscheinlich ist es auch noch euer Vorsitzende der im Urlaub ist ;-)
Auf jeden Fall ist garantiert daß die Wahlen angefochten werden können
wenn es bekannt wird daß ihr zu zweit Beschlüße faßt.
Erstellt am 30.03.2006 um 21:54 Uhr von Ramses II
Todi,
kannst Du das mal näher erläutern?
Erstellt am 31.03.2006 um 07:52 Uhr von floh
Hallo,
unser WV hat noch 3 Stellvertreter, damit sowas nicht passiert...
Gruß
floh
Erstellt am 31.03.2006 um 08:40 Uhr von Benno_BRB
Genau Floh.
@Todi:
Was ist, wenn es keine Stellvertreter gibt und/oder die auch grad verhindert sind und es eine Entscheidung zu treffen gilt, die an Fristen gebunden ist?
Worauf begründest Du Deine Meinung?
Sie hat keine Verbindlichkeit und der WV-Vorsitzende ist nicht Gott!
Benno