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Betriebsratsvorsitzenden im Wahlbüro, quasi als Wahlleiter, aushelfen?

B
Bonner80
Jan 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir arbeiten im Dreischichtsystem und hatten daher Zeit von 6:00 - 6:00 Uhr am Folgetag zu wählen. In der letzten Schicht haben dann die Betriebsratsvorsitzenden an der Wahlurne gesessen und die Stimmen "entgegen genommen". Ist dies rechtlich erlaubt? Hat jemand von Euch Ideen oder Rechtstexte die hierzu was aussagen?

Vielen Dank für Eure Hilfe, es eilt!

Gruß der Bonner

48805

Community-Antworten (5)

NB
Nicht brauchen

04.05.2018 um 10:47 Uhr

So lange Stimmabgabe sollte doch zu zweit machbar sein oder? Den Betriebsratsvorsitzenden ist es nicht erlaubt an der Wahlurne zu sitzen. Der Grund ist hier sehr einfach: Ihr habt zuviele. Es darf nur einen geben. Einen BRV! Und der darf aber bei der Urne sitzen. Mal ein Tipp für die nächste Wahl: macht einfach 2h vor Schichtwechsel Wahlanfang und 2 h nach nochmaligen Schichtwechsel Schluss. So hat jede Schicht die Möglichkeit zu wählen.

B
Bonner80

04.05.2018 um 11:12 Uhr

Es saß ja der BR Vorsitzende und dessen Vertretung an der Urne

C
celestro

04.05.2018 um 11:33 Uhr

"Es saß ja der BR Vorsitzende und dessen Vertretung an der Urne"

und dagegen ist absolut nichts zu sagen ... sofern diese Personen im Wahlvorstand waren oder als Wahlhelfer eingesetzt wurden.

P.S. Werden Wahlhelfer eingesetzt, so muß aber IMMER ein Mitglied des WV gleichzeitig mit den Wahlhelfern anwesend sein.

P
Pjöööng

04.05.2018 um 12:21 Uhr

Der WV hat bei der Urnenwahl keine Stimmen entgegenzunehmen! Der Wähler hat den Wahlumschlag eigenhändig in die Urne einzuwerfen!

C
celestro

04.05.2018 um 12:41 Uhr

"In der letzten Schicht haben dann die Betriebsratsvorsitzenden an der Wahlurne gesessen und die Stimmen "entgegen genommen"."

Das entgegen genommen steht in Anführungszeichen und ist daher wohl eher nicht wörtlich zu nehmen.

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