Stützunterschriftenliste mit doppelten Unterschriften ??
Halo Forum, und wieder eine Frage. Eine mit abgegebenen Stützunterschriften, von der mehrere wg. Doppelunterschrift z.b. zurückgezogen wurden, wird diese ungültig, wenn nicht mehr die Mindeststimmenzahl erreicht wird, weil z. B. die Zeit zu knapp wurde, oder zu viele Listen vorhanden waren.
Community-Antworten (4)
25.03.2006 um 11:05 Uhr
Hallo Jutta, eine Liste, die bereits bei Einreichung nicht die erforderliche Anzahl Stützunterschriften aufweist, ist unheilbar ungültig. Siehe §8 Abs. 1 Satz 3 Wahlordnung.
Deine zweite Frage (zu wenig Stützunterschriften durch Streichung nach Einreichung) ist ja bereits geklärt.
Gruß Fayence
25.03.2006 um 14:56 Uhr
" Ich meinte kann die Liste um die stornierte Stimmen wieder vervollständigt werden, d.h. stornierten Stützstimmen durch neue ersetzt werden."
So da wären wir. Ich habe Deine Frage, so glaube ich, schon richtig verstanden. Aber vorsichtshalber meine Übersetzung.
Eine Liste würde bei Euch z.B. 20 Stützunterschriften benötigen. Der Listenführer hat diese 20 Unterschriften auch beisammen und VOR Einreichung der Liste ziehen 5 KollegInnen ihre Unterschrift zurück.
Wird diese Liste so eingereicht, ist sie unheilbar ungültig. Siehe Antwort oben.
Ist Deine Frage hiermit geklärt?
26.03.2006 um 00:58 Uhr
Fayence,
die Stützunterschrift kann doch gar nicht zurückgezogen werden.
Juttas Frage zielt meines Erachtens darauf dass eine Liste mit der ausreichenden Zahl Stützunterschriften eingereicht wurde, der WV doppelte Unterschriften feststellt, die Unterstützer befragt, Unterschriften streicht und die Liste damit unter die notwendige Anzahl Stützunterschriften fällt.
Wenn dann z.B. bereits alle AN eine Stützunterschrift geleistet haben dann kann es dieser Liste tatsächlich nicht mehr gelingen die notwendigen Unterschriften zusammen zu bekommen.
Man könnte sogar Szenarienkonstruieren bei denen auf Grund solcher Streichungen die ganze Wahl ausfallen muss.
26.03.2006 um 14:45 Uhr
Ramses II, die von Dir vermutete Frageststellung wurde von Jutta bereits ganz konkret in einem vorherigen Thread gestellt.
Mit der Streichung von Stützunterschriften vor Listeneinreichung ist das so eine Sache. Ob berechtigter oder unberechtigter Weise (Fitting sagt z.B. es geht) in der Praxis kommen diese Streichungen vor. Da sind wir uns wohl einig, oder? Und darauf bezog sich meine Antwort.
Was ich in meiner Antwort allerdings nicht bedacht habe, dass in einem Betrieb tatsächlich keine "freien" AN mehr vorhanden sein könnten, die also noch keine Stützunterschrift geleistet haben. Dein Szenarium denke ich besser nicht weiter, erinnert mich ein wenig an "Domino Day"!
Warten wir also ab, ob und wie Jutta ihre Frage als beantwortet sieht!
Gruß Fayence
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