Erstellt am 24.03.2006 um 20:02 Uhr von Mona-Lisa
Hallo Teamer,
direkt ungültig wäre sie zu diesem Zeitpunkt (vor Listenabgabe) nicht.
Das Problem wäre jetzt, dass alle Stützunterschriftler nichts von dem Neuzugang wissen. (Urkunde!)
Es bliebe dem Listenführer nichts anderes übrig, als alle Mitarbeiter, die die Stützunterschrift geleistet haben, abzuklappern, erklären warum und nochmal unterschreiben lassen. Und das direkt hinter ihrer ersten Unterschrift.
Den gewünschten Gesetzestext kann ich dir im Moment nicht liefern!
Aber ich denke, dass du den von einem anderen Teilnehmer bekommst.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 25.03.2006 um 13:33 Uhr von Marco
Vor Leistung der 1. Stützunterschrift muss die Kandidatenliste vollständig sein. Laut Gesetz wäre sie sonst ungültig ... aber .... Wo kein Kläger, da kein Richter ;-)
In der Praxis sieht das aber anders aus.
Hier stellt sich nämlich jetzt die Frage, ob jeder der eine Stützunterschrift geleistet hat sich auch alle Kandidaten der Liste gemerkt hat. Es kann Dir natürlich passieren, das nach Bekanntgabe der Wahlvorschläge gem. §10 Abs 2 WO jemand seine Stützunterschrift zurückzieht. Das macht die Liste aber dann noch lange nicht ungültig.
Siehe hierzu Kommentierung § 14 BetrVG
Gruß
Marco