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Was ist, wenn Wahlvorschlag mit Mangel kurz vor Abgabeschluß eingereicht wurde?

PR
pro reo
Nov 2016 bearbeitet

An alle

Wird ein Wahlvorschlag ungültig, wenn er zum Ende einer Abgabefrist eingereicht wurde und Mängel aufweist oder hat man Gelegenheit dann noch nachzubessern?

Denkbar wäre Korrektur der Anzahl der Stützunterschriften aufgrund unvorhersehbarer Streichungen oder Rücknahmen.

3.00703

Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

23.03.2006 um 22:46 Uhr

hallo pro reo der Wahlvorschlag ist zuerst mal nicht ungültig! Die Vorschlagsliste "hat aufgrund von Steichungen von Unterschriften nach § 6 Abs. 5 WO nicht mehr die erforderliche Zahl von Stützunterschriften (§ 8 Abs. 2 Nr. 3 WO)" Der Mangel ist innerhalb einer Frist von drei Arbeitstagen (Datum, Uhrzeit) nach Zugang dieser Mitteilung heilbar. Wird der beanstandete Mangel nicht rechtzeitig behoben, ist die Vorschlagsliste unheilbar ungültig (§ 8 Abs. 2 WO) Mona-Lisa

PR
pro reo

24.03.2006 um 01:14 Uhr

@ Dauermieterin im Louvre

Vielen Dank, also bliebe die Möglichkeit der Nachbesserung noch nach dem letzten Abgabetermin.

Das zu erfahren war mir wichtig.

Schönen Gruß pro reo

B
Benno_BRB

27.03.2006 um 11:28 Uhr

Mannomann! Ihr seid ja ganz schön nachtaktiv!

GUTEN MORRRGEN!!

Pro reo : Stützerunterschriften können nicht zurückgezogen werden. Nur im Falle von Mehrfachunterschriften muss sich der Unterzeichnende beim WV erklären, welche Stützerunterschrift er aufrecht erhält. Kommt er dieser Auffordeung nicht in der ihm gesetzten Frist nach, wird die Vorschlagsliste, auf der er unterschrieben hat, welche zuerst beim WV eingegangen ist, gewertet auf allen anderen Vorschlagslisten aber gestrichen. Hier geht es manchmal um Minuten!

§ 6 Abs. 5 WO

Benno

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