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Stützunterschriften Wahlliste falsche Angabe der Mindestanzahl von Stützunterschriften - was dann?

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sabine
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

in unserem Unternehmen sind 18 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt.

Der Wahlvorstand hat im Wahlausschreiben angegeben, dass mindestens 3 Stützunterschriften erforderlich sind.

Da aber 2 Unterschriften ausreichend sind und darauf auch nicht hingewiesen wird - ist das Ausschreiben jetzt fehlerhaft ?

Muß die Wahl erneut eingeleitet werden und die Sammlung der Stützunterschriften neu gestartet werden ?

Das Schreiben wurde am 09.03 ausgehangen, bis zum 17.03. wurde eine Einspruchsfrist gegen die Wahlliste gewährt.

Kann eine Leiharbeiterin, trotzdem nachträglich der Liste hinzugefügt werden ?

Danke und Gruß

Sabine

2.96301

Community-Antworten (1)

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Fayence

24.03.2006 um 00:26 Uhr

Hallo Sabine, erst einmal ist es korrekt, dass bei Euch 2 Stützunterschriften ausreichend sind. Im vereinfachten Wahlverfahren sind Einsprüche gegen die Wählerliste nur vor Ablauf von 3 Tagen vorgesehen. Wenn z.B. eine Leiharbeiterin nicht aufgeführt wurde, obwohl gem. §7 BetrVG zum Zeitpunkt der Aufstellung Wählerliste wahlberechtigt, wäre dies schon der 3. Fehler.

Oh,oh! Da hat Euer Wahlvorstand aber ganz schön gepennt. Ich tendiere zu einem Neustart!

Gruß Fayence

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