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Wiederkehrende student. Aushilfskraft - darf wählen?

O
Oberon1
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben nu (wieder einmal) unseren Studenten für weniger als drei Monate unter den Mitarbeitern, so wie er immer in den Semerferien kommt, aber keinen Arbeitsvertrag hat, der ihm das zusichert, sondern immer über extra Vertrag kommt. Nu ist er am Wahltag da, darf also wählen. Nu ist er aber nicht länger als 3 Monate da, darf also nicht wählen, Aber erkommt (und kam) geplanterweise sicherlich wie weiterhin geplant (und wird in der Summe sicherlich mehr als 3 Monate im Jahr hinkriegen...) darf er nu wählen oder nicht??

2.23202

Community-Antworten (2)

D
DocPille

23.03.2006 um 16:19 Uhr

Wenn er am tag der wahl AN ist darf er wählen.

Die 3 Monate beziehen sich meines Wissens nach auf Leiharbeiter

O
Oberon1

23.03.2006 um 16:23 Uhr

Ach ja, ich Dummerchen.... Danke!

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