Wiederkehrende student. Aushilfskraft - darf wählen?
Wir haben nu (wieder einmal) unseren Studenten für weniger als drei Monate unter den Mitarbeitern, so wie er immer in den Semerferien kommt, aber keinen Arbeitsvertrag hat, der ihm das zusichert, sondern immer über extra Vertrag kommt. Nu ist er am Wahltag da, darf also wählen. Nu ist er aber nicht länger als 3 Monate da, darf also nicht wählen, Aber erkommt (und kam) geplanterweise sicherlich wie weiterhin geplant (und wird in der Summe sicherlich mehr als 3 Monate im Jahr hinkriegen...) darf er nu wählen oder nicht??
Community-Antworten (2)
23.03.2006 um 16:19 Uhr
Wenn er am tag der wahl AN ist darf er wählen.
Die 3 Monate beziehen sich meines Wissens nach auf Leiharbeiter
23.03.2006 um 16:23 Uhr
Ach ja, ich Dummerchen.... Danke!
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