Erstellt am 25.06.2020 um 10:25 Uhr von wdliss
https://www.betriebsratswahl.de/br-forum/40853/kuendigungsschutz-fuer-kandidaten-in-probezeit-als-wahlausschuss-und-als-br-kandidat
Erstellt am 25.06.2020 um 10:27 Uhr von Kratzbürste
Problematisch ist die 2 Monate Unterbrechung in 2019 bei der Frage "6 Monate beschäftigt". Da kann man nicht voraussagen, wie ein Gericht entscheidet. Das Risiko ist aber meist gering. Bis es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt, ist derjenige meist länger als 6 Monate im Betrieb.
Ansonsten wäre die Probezeit mit der Kandidatur beendet.
Erstellt am 25.06.2020 um 12:09 Uhr von Kjarrigan
Die 2 Monate Unterbrechung sind überhaupt kein Problem, da er ja seid dem 01.12.19 bis heute die 6 Monate Betriebszugehörigkeit erfüllt.
Er ist demnach wählbar und kann sich aufstellen lassen.
Die Probezeit wird nicht automatisch beendet sondern läuft weiter.
Der AG könnte auch in der Probezeit ohne Begründung kündigen, nur würde in einem Kündigungsschutzprozess (wenn der AN argumentiert, dass er nur wegen seiner Wahlbewerbung gekündigt wird) diese Kündigung sehr sehr wahrscheinlich kassiert werden.
Erstellt am 25.06.2020 um 12:24 Uhr von Erbsenzähler
Für den Fall, was ich nicht glaube, die Zeit bis zum 31. März 2020, nicht zählen würde gilt folgendes:
Es ist ein selbstheilender Mangel in der Wählbarkeit. Nach dem Zeitablauf von sechs Monaten ist der Mangel nicht mehr da und jeder Klagegrund entfällt. Wir haben das mal vor Jahren durchgezogen und vor Gericht hat der AG (leider) die Klage vor dem Urteil zurückgezogen.