Einspruch ausgeschlossen wegen §18a Leitende Angestellte - wer hat hier Erfahrung?
Hallo zusammen,
wer kann mir mal auseinandersetzen wie der 18a zu verstehen ist ?
" der Einspruch ist ausgeschlossen, soweit er darauf gestützt wird, dass die Zuordnung nach 18a des Gesetzes fehlerhaft erfolgt sei......"
Vielen Dank Dirk
Community-Antworten (1)
26.03.2006 um 01:23 Uhr
Du hast vor Allem eine fehlerhafte Ausgabe des BetrVG erwischt!
Im Original ist von Anfechtung die Rede, nicht von Einspruch!
Du hast registriert dass dieser Paragraph nur gilt wenn es einen Sprecherausschuss gibt?
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