Hallo, wie rückt man eigentlich nach der Betriebsratswahl in der Liste vor bzw. welche Kriterien müssen erfüllt sein?
Erstellt am 22.03.2006 um 18:52 Uhr von Pit51 Genauso, wie es das d'Hontsche Verfahren unter Berücksichtigung der Minderheitenregelung in §15 der Wahlordnung beschreibt, wenn man den ausgefallenen Betriebsrat streicht.