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Einspruch gegen Aufstellung zur Wahl ?

M
Marco4
Nov 2016 bearbeitet

Ist es möglich einen Einspruch einzulegen gegen einen Mitarbeiter der sich in d. Betriebsrat wählen lassen möchte und schon auf der Wahlliste steht? Unser Betriebsrat besteht aus 5 Personen. Folgende Gründe habe ich:

  1. Mitarbeiter läßt sich nur wegen Kündigungsschutz wählen (hatte eine betriebsbedingte Kündigung im Nov. die zurückgezogen wurde).
  2. Derzeitiger Betriebsratsvorsitzender wird meines Erachtens wieder gewählt und dieser Mitarbeiter ist mit Betriebsratsvorsitzenden schon lange auf Krigsfuß.
  3. Mitarbeiter ist mit GF und 2/3 der Belegschaft nur im Streit und bisher keine erkennbaren intressen gegenüber der Firma u. Mitarbeitern.
  4. u.s.w. Dieser Mitarbeiter würde unsere Intressen nicht vertreten und sieht nur seine Vorteile (Kündigungsschutz).

Danke für Antworten.

2.85001

Community-Antworten (1)

L
Leo

22.03.2006 um 17:18 Uhr

Hi, wenn er mit 2/3 der Belegschaft im Streit ist, wird er auch nicht gewählt! Wenn er Wahlbar ist, kannst du kein Einspruch einlegen. Es sind alles nur Vermutungen!

gruss, leo

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