Erstellt am 21.03.2006 um 06:34 Uhr von Frank B.
Ob die Listen in Ordnung sind hat der Wahlvorstand zu prüfen. Hat er diese zur Wahl zugelassen, sind diese auch in Ordnung.
Erstellt am 21.03.2006 um 12:42 Uhr von Angi1
Hallo ausi,
alles zu den Listenwahlen findest du in der Wahlordnung § 6 bis § 15.
Das Auszählungsverfahren findest du unter § 15.
Wie dort beschrieben, werden die Stimmen die auf die einzelnen Listen entfallen nebeneineindergestellt und dann durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt.
Es ist also nicht von vorneherein klar wer in den Betriebsrat kommt. Es kann auf eine Liste ja nur so wenig Stimmen entfallen, dass sie überhaupt keinen Sitzplatz bekommt.
Du mußt also schon die Wahl abwarten und erst dann kann man sagen wer gewonnen hat.
MfG
Angi1