Listenwahl - ist das zulässig, jeweils nur die beiden ersten Namen zu veröffentlichen?
Hallo, wir wählen einen neuen Betriebsrat, es sind vier Listen eingereicht wurden. Nun sagt der Wahlvorstand das die Listen veröffentlicht werden, allerdings sollen nur die beiden ersten Namen auf den Listen veröffentlicht werden. Ist das zulässig????
Mit freundlichen Grüßen Torsten
Community-Antworten (2)
20.03.2006 um 14:55 Uhr
Hi,
wenn die Vorschlagslisten bekannt gemacht werden müssen alle Bewerber erscheinen.
Auf dem Stimmzettel,sind dann nur noch die ersten 2 je Liste aufzuführen
20.03.2006 um 15:06 Uhr
Hi Thorsten, DocPille hat mit beiden Punkten recht. Zum Thema Stimmzettel wurde bei uns auch heiss diskutiert, ob es nicht sinnvoller wäre, alle Kandidaten darauf aufzuführen. Rückfragen bei einem Arbeitsrechtler ergaben, dass mehr Information niemals schädlich ist. Aber rein rechtlich genügen die ersten beiden Bewerber auf den Stimmzetteln. Mona-Lisa
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