betriebsratswahl.deSeminare

Listenwahl - ist das zulässig, jeweils nur die beiden ersten Namen zu veröffentlichen?

T
Torsten341
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir wählen einen neuen Betriebsrat, es sind vier Listen eingereicht wurden. Nun sagt der Wahlvorstand das die Listen veröffentlicht werden, allerdings sollen nur die beiden ersten Namen auf den Listen veröffentlicht werden. Ist das zulässig????

Mit freundlichen Grüßen Torsten

2.98402

Community-Antworten (2)

D
DocPille

20.03.2006 um 14:55 Uhr

Hi,

wenn die Vorschlagslisten bekannt gemacht werden müssen alle Bewerber erscheinen.

Auf dem Stimmzettel,sind dann nur noch die ersten 2 je Liste aufzuführen

M
Mona-Lisa

20.03.2006 um 15:06 Uhr

Hi Thorsten, DocPille hat mit beiden Punkten recht. Zum Thema Stimmzettel wurde bei uns auch heiss diskutiert, ob es nicht sinnvoller wäre, alle Kandidaten darauf aufzuführen. Rückfragen bei einem Arbeitsrechtler ergaben, dass mehr Information niemals schädlich ist. Aber rein rechtlich genügen die ersten beiden Bewerber auf den Stimmzetteln. Mona-Lisa

Ihre Antwort