Wann dürfen Stütz- und Kandidaturunterschriften gesammelt werden?
Ab wann dürfen Stützunterschriften und Kandidaturunterschriften gesammelt werden? Erst ab Aushang des Wahlausschreibens oder schon vorher? Wenn es vorher nicht zulässig ist, müssen diese Listen trotzdem vom WV akzeptiert werden?
Vielen Dank für die Unterstützung.
Community-Antworten (1)
20.03.2006 um 12:51 Uhr
bewerbungen und Unterschriften können durchaus bereits vor dem Wahlaushang erstellt werden. Wenn sie die korrekten Merkmale einer Bewerberliste haben müssen sie auch von Wahlvorstand anerkannt werden. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum das der WV die Listen erstellen muss, damit nachher die Eintragung in selbige erfolgen kann.
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