Erstellt am 20.03.2006 um 11:51 Uhr von einfachIch
bewerbungen und Unterschriften können durchaus bereits vor dem Wahlaushang erstellt werden.
Wenn sie die korrekten Merkmale einer Bewerberliste haben müssen sie auch von Wahlvorstand anerkannt werden.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum das der WV die Listen erstellen muss, damit nachher die Eintragung in selbige erfolgen kann.