Hallo

muss der betriebsrat die wahlverordnung und das wahlausschreiben für ausländische mitarbeiter übersetzen lassen um sicherzustellen das diese kollegen alles richtig verstanden haben. meine kollegen meinen nein und ich bin der überzeugung das es gemacht werden muss. wir haben kollegen aus verschieden ländern die zwar deutsch sprechen aber mit dem verständnis von schwierigen texten ist es nicht so einfach.

Wenn es so ist, wo ist es schriftlich hinterlegt