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Zeitraum der Stimmabgabe BR-Wahl - kann der begrenzt werden?

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Shadow
Nov 2016 bearbeitet

Hallo und guten Morgen, der Wahlausschuß in unserem Unternehmen möchte ohne Grund die Zeit der Stimmabgabe von 06.30 Uhr bis 10.00 Uhr begrenzen. Ist das wirklich möglich? Vielen Dank, Eure Shadow

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Community-Antworten (10)

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pit47

17.03.2006 um 11:48 Uhr

Hallo Shadow, nach § 3 Abs. 2 Nr. 11 WO 2001 legt der Wahlvorstand den Ort, Tag und Zeit der Stimmabgabe fest.

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Fayence

17.03.2006 um 12:37 Uhr

Hallo Shadow, der Wahlvorstand kann und darf dieses nicht willkürlich beschliessen. Das Ende der Frist "Stimmabgabe" darf NICHT vor dem Arbeitsende der im Betrieb überwiegend Beschäftigten liegen. Also, wie lange wird bei Euch überwiegend gearbeitet?

S
Shadow

17.03.2006 um 12:50 Uhr

Hallo Fayence,

gearbeitet wird bei uns im Betrieb von 6:30 bis 16:30, kannst du mir freundlicherweise wo im Gesetz diese Regelung steht?

Gruß Shadow

P
pit47

17.03.2006 um 13:01 Uhr

Hallo Shadow, lese bitte die Kommentare im Fitting zum § 3 WO 2001 ab Rn 18. Dort steht unter anderem, daß die Wahl während der Arbeitszeit stattfindet. Die Stimmabgabe kann auch kürzer als die Arbeitszeit sein und teilweise über zwei Schichten gehen.

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Fayence

17.03.2006 um 17:17 Uhr

Hallo Shadow, zunächst einmal muss ich mich korrigieren. Mein obiger Hinweis bezog sich auf die Angabe von Dienststunden des Wahlvorstands z.B. bzgl. der Einreichung von Wahlvorschlägen. Hier bin mit meiner "Bauchantwort" durcheinander geraten. Sorry!

Ob eine derartige Einschränkung -nur 2,5 Std. Zeit für Stimmabgabe- zulässig ist, werde ich aber noch einmal überprüfen. Melde mich dann noch einmal.

Gruß Fayence

F
Fayence

18.03.2006 um 15:06 Uhr

Hallo Shadow, ich habe jetzt noch einmal geforscht! Eine konkretere Aussage über die Zulässigkeit eines verkürzten Zeitraumes zwecks Stimmabgabe habe ich aber nur im Fitting gefunden.

Dort steht unter §3 RN 21 WO: Die Wahl findet während der Arbeitszeit statt. Jedoch braucht die Stimmabgabe nicht unbedingt mit der betrieblichen Arbeitszeit voll übereinzustimmen. So ist es z.B. zulässig, die Wahl auf sechs Stunden während der Arbeitszeit zu begrenzen, SOFERN DIE ZEIT AUSREICHT, um den AN die Ausübung ihres Wahlrechts in angemessener Weise zu ermöglichen.

Ich halte das Vorgehen Eures Wahlvorstandes, die Stimmabgabe bei einer 10stündigen Arbeitszeit auf nur 2,5 Stunden zu begrenzen, für höchst unzulässig! Könnte nach meinem Dafürhalten auch als Wahlbehinderung ausgelegt werden. Vielleicht hilft dieser Hinweis, den Wahlvorstand zu bewegen.

Gruß Fayence

W
w-j-l

18.03.2006 um 15:51 Uhr

Hallo Fayence, sorry, aber da muss ich mall wieder dagegen halten. Es kommt ja wohl auch maßgeblich auf die Umstände an. Z.B, wie groß der Betrieb ist, und ob alle AN regelmäßig und in einer Schicht im Betrieb sind.

Wenn ich mir da einen Betrieb vorstelle ab 51 Personen die regelmäßig im Hause sind, warum denn dann nicht?

Bei uns gibt es auch einen Betrieb mit 95 Leuten, die wählen sozusagen "über Mittag", wenn die meisten sowieso zur Kantine gehen, in der Zeit von 11-13:30 Uhr. Was sollte da dann Wahlbehinderung sein. Und wem diese Zeiten aus irgendeinem Grunde nicht passen, der kann ja immer noch Briefwahl beantragen.

Gruesse w-j-l

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Fayence

18.03.2006 um 16:11 Uhr

@ w-j-l

"Und wem diese Zeiten aus irgendeinem Grunde nicht passen, der kann ja immer noch Briefwahl beantragen."

Diese Antwort ist doch wohl völlig daneben und weder durch das BetrVG noch die Wahlordnung gedeckt! Wirst Du aber hoffentlich noch selbst einsehen! Den Rest erspare ich uns.

Gruß Fayence

W
w-j-l

18.03.2006 um 16:13 Uhr

???? Du bist immer noch den Nachweis der behaupteten "Wahlbehinderung" schuldig geblieben, und ich bleibe dabei, dass das geht. Ich bin dem WV ggf. keine Rechenschaft und Nachweis schuldig, warum ich am Wahltag an der Teilnahme zur Wahl verhindert bin. Und der WV muss hier auch nicht ermitteln.

Wenn ich behaupte, ich hätte Urlaub, und meine Wahlunterlagen bekomme, die Stimmabgabe schriftlich mache und dann doch am Arbeitsplatz bin, meinst Du das wäre ein Grund für eine Wahlanfechtung?

Wirst Du doch wohl nicht ernsthaft behaupten wollen.

Also ist es möglich. Punktum!

S
Shadow

20.03.2006 um 08:07 Uhr

Hallo und guten Morgen, vielen Dank an alle die geantwortet haben, möchte Euch doch wenigstens mitteilen, wie es ausgegangen ist. Der Wahlvorstand ließ nicht mit sich reden, die Beschränkung wird aufrecht erhalten. Trotzdem vielen Dank für Eure schnelle Hilfe! Shadow

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