Befristet und im Betriebsrat - wie ist da der Kündigungsschutz?
Ist es möglich in den Betriebsrat gewählt zu werden wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag von einem Jahr hat. Welche Auswirkungen hat das auf eine Verlängerung des AV oder gilt da ebenfalls der Kündigungsschutz wie für unbefristet eingestellte Betriebsratsmitglieder ?? Vielen Dank für die Antwort im vorraus. MfG H.P.
Community-Antworten (2)
16.03.2006 um 10:38 Uhr
Hallo Dipo,
wenn der MA bereits ein halbes Jahr in der Firma ist ist er wählbar.
Auswirkungen auf seinen Arbeitsvertrag hat dies nicht. Wenn die Frist erreicht ist, scheidet er aus und ein Ersatzmitglied kommt in den BR.
MfG Angi1
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