Erstellt am 15.03.2006 um 15:04 Uhr von Olaf0412
Nein, mit nur noch 4 UNterschriften wäre die Liste ungültig, falls dieser Mangel nicht innerhalb von drei Tagen beseitigt wird (§ 8 Abs. 2 WO)
Erstellt am 15.03.2006 um 15:47 Uhr von Petrus
§8(1) Nr. 3 WO
Wenn die Stützerunterschrift nicht deshalb zurückgezogen wurde, weil der Stützer mehrere Listen gestützt hat, ist die Liste gültig.
Erstellt am 15.03.2006 um 15:51 Uhr von Abakus
Stützunterschriften können überhaupt nicht zurückgezogen werden. Sie können nur in dem von Petrus erwähnten Fall gestrichen werden.
Erstellt am 15.03.2006 um 16:18 Uhr von w-j-l
Fazit für HWS:
Wenn es keine Doppelunterzeichnungen gibt, dann bleiben, zumindest deswegen, beide Listen gültig, weil Unterschriften durch die Unterzeichner nicht mehr zurückgezogen werden können!