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Betriebsratswahlen

H
herby
Nov 2016 bearbeitet

Hallo allerseits, werden Praktikanten bei der Betriesbwahl als Arbeitnehmer gezählt und sind sie somit auch wahlberechtigt? Gruß Herby

2.53202

Community-Antworten (2)

N
Norden

15.03.2006 um 08:51 Uhr

Auch Anlernlinge, Praktikanten, Volontäre und Umschüler sind Arbeit- nehmer,wobei jedoch Schüler- und Studentenpraktikanten in der Regel keine Arbeitnehmer sind.

Gutes Indiz: Haben die Praktikanten einen Vertrag mit Eurem Betrieb, ob oder wer (z.B. Arbeitsagentur) bezahlt, spielt dort keine Rolle. Ich habe mal gelesen, dass die Praktikanten mindestens drei Tage im Betrieb sein müssen.

Es gibt auf jeden Fall kein rechtskräftiges Urteil.

N
Norden

15.03.2006 um 09:02 Uhr

Kleiner Tipp:

Hier im Forum unter dem Stichwort Praktikanten suchen, da sind schon mehere Diskussionen "am Laufen gewesen"...

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