Erstellt am 14.03.2006 um 16:26 Uhr von gschafft
Ist die Wahl abgeschlossen oder die Einreichungsfrist für Listen beendet?
Nachdem aber die Auslosung stattgefunden hat, war wohl die Einreichungsfrist beendet.
Listenführer oder Vertreter müssen eingeladen werden...
Der WV ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder getagt hat...
Hattet ihr keine Ersatzmitglieder, die nachgeladen werden konnten?
Erstellt am 14.03.2006 um 16:45 Uhr von nick
Antwort: ja.
Sollten Listenführer nicht eingeladen worden sein (wie ich ja sagte), könnte man doch schon die Entscheidung des WV angehen, oder?
Beschlussfähig auch bei 2 WV, also einer geraden Zahl?
Wenn man dazu weiss, dass die "Tagung" irgendwo im Freien, möglichst da, wo keiner stört, stattgefunden hat, kann man sich schon denken, dass eventuelle Ersatzmitglieder (sorry, weiss z.Z. nicht, ob diese existieren) nur "lästig" gewesen wären. Aber dass auch zwei WV solche weittragenden Entscheidungen im geheimen Kämmerlein treffen können, macht mir "Angst".
Erstellt am 14.03.2006 um 16:56 Uhr von gschafft
So ist es nick... auch ich würde mir da so meine Gedanken machen und irgendwas ist daran wohl auch berechtigt.
Wenn aber Ersatzmitglieder existieren und nicht geladen wurden, dann wird die ganze Sache sehr bedenklich und der Beschluss des WV wohl nicht rechtskräftig sein. Anders sieht es aus, wenn auch die Ersatzmitglieder nicht verfügbar waren...
Es spielt auch keine Rolle, ob eine gerade Anzahl von Mitgliedern einen Beschluss machen... wichtig ist nur, dass die Beschlussfähigkeit festgestellt wurde, also mehr als die Hälfte vorhanden waren.
Da ihr ja Listenwahl habt, macht doch einfach mal öffentlich Stimmung... etwas mit der Angst pokern. Ihr scheint wohl nicht ganz zufrieden mit eurem "alten" Betriebsrat gewesen zu sein ;-)
Erstellt am 14.03.2006 um 17:16 Uhr von nick
Die Stimmung ist schon am Kochen, da hast du Recht und danke erstmal ganz schnell für die fixen Antworten.
Unser BRV ist seit zwei Jahren krank (Zucker) und hat in dieser Zeit nichts für seine Leute getan, obwohl er es versprochen hatte. Ich habe doch jetzt Zeit und solche Sprüche.
Und da geschah es, dass die Firma im Sommer 05 zwei neue Aussenstellen aufgemacht hat und nun sind von 70 AN min. 50 gegen ihn.
Schön, wenn man dann auch WV ist und die ganze Sache unter Kontrolle weiss.
Allerdings könen dann solche Dinge wie oben geschildert schnell nach hinten losgehen.
Was sagst du dazu, wenn der genannte WV eine nicht getackerte Liste annimmt und bis heute keine schriftliche Erklärung dazu abgegeben hat. Wie soll man einen Mangel - und das wäre bestimmt ein heilbarer gewesen - denn beheben, wenn man nicht mal genau weiss, was nicht stimmte.
Ist doch ein Formfehler seinerseits, oder?
Also ich denke, da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen...
Erstellt am 14.03.2006 um 17:30 Uhr von gschafft
nicht fest verbundene Listen (tackern ist ok) sind heilbare Mängel.
Und da hätte der WV schon vorher reagieren müssen...
Jedem Listenführer muss die Einreichung der Liste bestätigt werden und auch bestehende Mängel - egal ob heilbar oder unheilbar - schriftlich mitgeteilt werden.
Also lasst euch nicht kleinkriegen und haut auf den Putz...
Viel Glück...
Erstellt am 14.03.2006 um 17:39 Uhr von nick
Danke und wäre ich früher auf dieses Forum aufmerksam geworden, wäre uns bestimmt so manches erspart geblieben.
Weiter so!!
Erstellt am 14.03.2006 um 18:31 Uhr von Ramses II
"nicht fest verbundene Listen (tackern ist ok) sind heilbare Mängel."
Sorry "gschafft",
das ist doch Quatsch! Schau doch mal in die Wahlordnung, was ein heilbarer und was ein unheilbarer Mangel ist.
Wenn Du das im wesentlichen verstanden hast kannst Du Dich mal mit der Rechstprechung beschäftigen.
Listen müssen nicht "getackert" sein! Sie müssen allerdings eine einheitliche Urkunde bilden. Tun sie das nicht, dann sind sie schlichtweg ungültig! Da gibt es dann nichts mehr zu "heilen"!
Erstellt am 14.03.2006 um 20:45 Uhr von gschafft
Hallo Ramses II,
du hast recht, hier habe ich in der Tat großen Quatsch geschrieben... sorry für dieses Blackout.
Das Listen nicht getackert sein MÜSSEN ist mir bekannt, sind sie es aber, ist es einen einheitliche Urkunde...
Künftig passe ich besser auf, bevor ich was schreibe...
In diesem Sinne und vielen Dank für die Korrektur...