BR-Listenwahl
Betrifft: BR-Listenwahl Können sich die Kandidaten einer Liste per eMail den Wahlberechtigten vorstellen? Gibt es da rechtliche Einschränkungen?
Community-Antworten (3)
14.03.2006 um 15:15 Uhr
Wahlwerbung ist erlaubt.
14.03.2006 um 16:06 Uhr
Hi, Heidi, schau mal in folgendes Urteil des AG Frankfurt (Az: 9 Ca 5820/02), veröffentlicht am 22.01.2003. Hier sind die Möglichkeiten und Rechte relativ klar beschrieben.
14.03.2006 um 16:14 Uhr
Wahlwerbung ist erlaubt, wohl wahr. Aber hier greifen noch ganz andere Sachen:
- Unaufgeforderter Massenversand von E-Mails (SPAM) ist nicht so ohne weiteres erlaubt! Die Benutzung eines Firmeninternen Forums oder des Intranets zum Zwecke der Wahlwerbung sollte vom Arbeitgeber aber ebenso gestattet werden, wie Aushänge am "Schwarzen Brett".
- Die Betriebsratsmitglieder sind für Ihre Betriebsratsarbeit vom Arbeitgeber frei zustellen (§ 37 BetrVG). Das heisst aber nicht, dass sie in ihrer Arbeitszeit Wahlwerbung für sich (oder ihre Liste machen dürfen). Ebensowenig dürfen Kandidaten Ihre Arbeitszeit für Wahlwerbung nutzen. (Wie der Arbeitnehmer seine Pause verbringt, kann er sich aber selbst aussuchen.)
- Die Arbeitsmaterialien (auch der PC) sind dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im allgemeinen lediglich zur Erbringung der vertraglich festgelegten Arbeit überlassen worden. Eine Zweckentfremdung kann möglicherweise arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. (Und dass wäre nun wiederum eine Steilvorlage für den Arbeitgeber um unliebsame Kandidaten für den BR loszuwerden.)
Vorschlag: Der Wahlvorstand sollte im Vorfeld mit dem Arbeitgeber sprechen und allgemein verbindliche Regeln für die Wahlwerbung festlegen. Wenn der Arbeitgeber dem Versand der Wahlwerbung an alle Arbeitnehmer per E-Mail und der Nutzung der Arbeitsmaterialien (PC) für diesen Zweck zustimmt, gibt's gar keine Probleme.
Viel Erfolg bei der Wahl dirk
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