Erstellt am 13.03.2006 um 20:38 Uhr von Michael-W
Hallo Leila B.,
wenn Ihr Euch sicher seid das kein Fehler passiert ist (z.B. fehlende Stützunterschriften o.ä.) könnt Ihr Euch locker zurücklehnen und über die Verzweiflung der anderen lächeln.
Gruss
Michael-W
Erstellt am 14.03.2006 um 10:13 Uhr von Benno_BRB
Moins!
Wenn sie Euch nur verunsichern wollen?! Dann sollten sie damit keinen Erfolg haben. Da sitzen wohl schlechte Verlierer?
Die heissen nicht Schroeder oder?
Benno
Erstellt am 14.03.2006 um 10:17 Uhr von w-j-l
Etwas Anderes als abwarten könnt ihr eh nicht tun. Wenn es einen Anfechtungsgrund gibt, dann kann angefochten werden. Ende der Durchsage.
Über die Berechtigung der Anfechtung entscheidet das Gericht.