Erstellt am 09.03.2006 um 09:44 Uhr von tamirasun
Hey,...
kurz und knapp erklärt, könnte man bei der Einleitung der Wahl davon ausgehen, daß es nur eine Liste geben wird, die aufgestellt wird.
Doch in der 2 Wochen Frist nach dem Wahlausschreiben, hat ja jeder im Betrieb die Möglichkeit eine Liste einzureichen. Somit kann man nie wirklich davon ausgehen eine Personenwahl zu haben. Denn sobald noch eine Liste eingereicht wird, heißt es auch es gibt eine Listenwahl.
Jetzt kommt es natürlich nochmal auf den Betrieb an, es gibt mit Sicherheit auch Betriebe, wo der Wahlvorstand eine Personenwahl hinbekommen kann, wenn er die Kandidaten selbst anspricht und ihnen dies auch mitteilt.
Aber wie wir die Wahlen kennen, ist es auch dann nicht gewährleistet.
Nachzulesen ist das erstmal in der Wahlordnung und im BetrVG
§ 14 Abs.2 Satz 1 des Gesetztes:
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Sie erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, wenn nur ein Wahlvorschlag eingereicht wird oder wenn der Betriebsrat im vereinfachten Wahlverfahren nach §14a zu wählen ist.