Hetzcampagne - können die Urheber von der BR-Wahl ausgeschlossen werden?
Letzten Freitag war bei uns in der Firma Stichtag um sich für die Betriebsratswahlen aufstellen zu lassen. Seit diesem Tag, gibt es bei uns eine Hetzcampagne der "alten" Betriebsratsmitglieder gegen die "neuen". Da sich diese haben auch aufstellen lassen, ist jetzt meine Frage: Kann man die Personen von der Wahl ausschliessen lassen???
Community-Antworten (2)
08.03.2006 um 14:18 Uhr
Von der Wahl ausschliessen kann man niemanden! Aber das hört sich an, als würde da jemand die Betriebsratswahl behindern und beeinflussen, und das ist verboten. siehe § 119 BetrVG
08.03.2006 um 15:34 Uhr
Nö das ist Wahlkampftaktik!
Die "echten" und "einzig wahren" BR-Kandidaten entlarfen und hoffen, dass das "Wahlvolk" diese Tricks durchschaut.
...aber sonst...?
Benno
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