Erstellt am 08.03.2006 um 13:18 Uhr von Homeland25
Von der Wahl ausschliessen kann man niemanden! Aber das hört sich an, als würde da jemand die Betriebsratswahl behindern und beeinflussen, und das ist verboten. siehe § 119 BetrVG
Erstellt am 08.03.2006 um 14:34 Uhr von Benno_BRB
Nö das ist Wahlkampftaktik!
Die "echten" und "einzig wahren" BR-Kandidaten entlarfen und hoffen, dass das "Wahlvolk" diese Tricks durchschaut.
...aber sonst...?
Benno