Erstellt am 07.03.2006 um 19:51 Uhr von Abakus
Länger aushängen als wie lange? Geht es um eine "Sammelliste", auf der sich potentielle Kandidaten eintragen oder von anderen vorgeschlagen werden? Das ist noch nicht die eigentliche Vorschlagsliste (die MINDESTENS eine Woche vor der Stimmabgabe vom WV ausgehängt werden muß).
Für das Aushängen von "Sammellisten" gibt es keine besondere Vorschrift. Es ist Sache des Listenführers, die Vorschlagsliste zu erstellen und sie, mit Stützunterschriften versehen, einzureichen.