Unser Betrieb ist in ganz Deutschland vertreten (Einzelhandel), dadurch ist unser Betriebsrat in Regionen geteilt (Nord, Süd und West).
Soweit so gut.
Wir in der Region West wählen in der ersten Mai Woche unseren Betriebsrat West. Die Stimmauszahlung findet aber in einer Stadt die zur Region Süd gehört (ca. 300 Km entfernt).
Dadurch kann eigentlich keiner bei der Öffentlichen Stimmauszählung dabei sein, bwz. die Rechtmäßigkeit prüfen.
Ist das zulässig ? oder muss die Auszählung in einer Stadt innerhalb des Wahlbezirkes sein ?