Wahlvorstand Abberufung - wann ist das möglich?
Hallo,
aus welchen Gründen kann ein Wahlvorstand abberufen werden?
Einen Wahlvorstand kann nur das Arbeitsgericht abberufen, richtig ?
Kann nur der komplette Wahlvorstand abberufen werden oder auch einzelne Mitglieder.
Wie verhält es sich im Falle einer Abberufung mit dem Kündigungsschutz.
Hat der Wahlvorstandsvorsitzende besondere Pflichten (Gesetz?), im Gegensatz zu den restlichen Mitgliedern?
Danke für Eure Antworten!
Gruß
Community-Antworten (3)
05.03.2006 um 21:29 Uhr
Die Auflösung des Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht ist nicht so einfach, da müssen die Kollegen schon richtig was auf dem Kerbholz haben. Bei eine Abberufung durch das Arbeitsgericht wäre wohl der besondere Kündigungsschutz nichtig.
05.03.2006 um 21:38 Uhr
@Heini,
Zum Abberufen reicht es schon, wenn der WV nicht tätig wird.
05.03.2006 um 22:36 Uhr
Hallo,
Danke ersteinmal für Eure Antworten.
Wer kann die Abberufung des Wahlvorstandes fordern, Arbeitgeber oder Betriebsrat ?
Danke und Gruß
Paula
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