Muss vor der Wahl abgestimmt werden ob die AN einein BR einführen wollen?
Wir haben gestern einen Wahlvorstand gewählt. Bei dieser Wahl wurde nicht abgestimmt ob die AN mit Einrichtung eines Wahlvorstandes einverstanden sind. Jetzt zweifelt der AG die Rechtmässigkeit des Wahlvorstandes an. Hat der AG eine rechtliche Grundlage dafür?
Community-Antworten (9)
05.03.2006 um 12:58 Uhr
Hallo horst66, wer ist "wir"?
Ist "wir" ein bestehender Betriebsrat, oder habt ihr keinen?
Wenn ihr einen habt, dann ist der BR zunächst Herr des Verfahrens. Wenn der einen WV einsetzt, dann gibt es keine "Bestätigung des WV durch die AN".
Wenn nein, wie groß ist Euer Betrieb? Bis 50 oder über 50 AN? Habt ihr eine Betriebsversammlung bzw. Wahlversammlung mit der Ankündigung der Wahl eines Wahlvorstands gemacht?
Wenn Letzteres, dann wählt die Versammlung, also die Anwesenden AN den Wahlvorstand, und der ist damit im Amt. Dazu braucht man dann nicht nochmal "alle AN fragen".
Die Grundlage ist dann entweder §17 BetrVG (über 51 AN) oder §14a BetrVG i.V.m. §§28,29.
Gib bitte noch konkrete Hinweise, dann kannst Du auch konkretere Antworten erwarten, als ich sie bisher geben kann.
Gruesse w-j-l
05.03.2006 um 14:15 Uhr
Danke für die schnelle Antwort!
Dann werde ich mal genauer:
mehr als 200 AN noch kein BR es wurde mit folgende Überschrift eingeladen: Gründung eines Betriebsrats Konstituierende Betriebsversammlung zur Festlegung des Wahlvorstands
05.03.2006 um 14:26 Uhr
Dann ist das klar. Dann gilt §17 BetrVG, und Eure Abstimmung ist rechtens.
Ich gehe mal davon aus, dass ein mindestens 3-köpfiger WV gewählt wurde, und evtl. auch Ersatzmitglieder.
Damit kann dieser arbeiten, und es bedarf keiner weiteren Bestätigung mehr.
Auch eine Abstimmung darüber, ob überhaupt ein BR gewählt wird ist nicht mehr vorgesehen, und ich denke darauf zielt die Kritik Deines AGs.
Wenn der WV nun zeitnah zu arbeiten beginnt, dann steht einer Wahl nichts mehr entgegen.
Gruesse w-j-l
05.03.2006 um 14:30 Uhr
Der WV ist damit korrekt gewählt. Niemand muß gefragt werden.
Davon abgesehen, ist natürlich nicht notwendig, daß überhaupt eine Mehrheit der AN einen BR haben möchte. Das Zustandekommen eines BR ergibt sich ausschließlich aus dem BetrVG und der Wahlordnung.
05.03.2006 um 14:33 Uhr
@Abakus
Da muss ich Dir widersprechen. Diese "Mehrheit der AN" die einen BR wollen ist nicht erforderlich, auch wenn die dubiosen Vorgänge bei SAP diese Woche es uns Glauben machen wollen. Gruesse w-j-l
05.03.2006 um 16:14 Uhr
Habe ich doch geschrieben, die Mehrheit ist NICHT erforderlich.
05.03.2006 um 16:23 Uhr
naja, dann will ich das mal glauben, dass das schon da stand, als ich meine Antwort formuliert habe.....;-))
05.03.2006 um 18:55 Uhr
Kannste ruhig glauben. :-)
Sonst stünde der nachfolgende Satz ja im Gegensatz dazu. "Das Zustandekommen eines BR ergibt sich ausschließlich aus dem BetrVG und der Wahlordnung." (.... und hängt eben NICHT an der AN-Mehrheit.)
05.03.2006 um 19:43 Uhr
o.k. dann hab ichs wohl überlesen..... und missinterpretiert.
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