Erstellt am 05.03.2006 um 11:58 Uhr von w-j-l
Hallo horst66,
wer ist "wir"?
Ist "wir" ein bestehender Betriebsrat, oder habt ihr keinen?
Wenn ihr einen habt, dann ist der BR zunächst Herr des Verfahrens. Wenn der einen WV einsetzt, dann gibt es keine "Bestätigung des WV durch die AN".
Wenn nein, wie groß ist Euer Betrieb? Bis 50 oder über 50 AN?
Habt ihr eine Betriebsversammlung bzw. Wahlversammlung mit der Ankündigung der Wahl eines Wahlvorstands gemacht?
Wenn Letzteres, dann wählt die Versammlung, also die Anwesenden AN den Wahlvorstand, und der ist damit im Amt. Dazu braucht man dann nicht nochmal "alle AN fragen".
Die Grundlage ist dann entweder §17 BetrVG (über 51 AN) oder §14a BetrVG i.V.m. §§28,29.
Gib bitte noch konkrete Hinweise, dann kannst Du auch konkretere Antworten erwarten, als ich sie bisher geben kann.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 05.03.2006 um 13:15 Uhr von horst66
Danke für die schnelle Antwort!
Dann werde ich mal genauer:
mehr als 200 AN
noch kein BR
es wurde mit folgende Überschrift eingeladen:
Gründung eines Betriebsrats
Konstituierende Betriebsversammlung zur Festlegung des Wahlvorstands
Erstellt am 05.03.2006 um 13:26 Uhr von w-j-l
Dann ist das klar. Dann gilt §17 BetrVG, und Eure Abstimmung ist rechtens.
Ich gehe mal davon aus, dass ein mindestens 3-köpfiger WV gewählt wurde, und evtl. auch Ersatzmitglieder.
Damit kann dieser arbeiten, und es bedarf keiner weiteren Bestätigung mehr.
Auch eine Abstimmung darüber, ob überhaupt ein BR gewählt wird ist nicht mehr vorgesehen, und ich denke darauf zielt die Kritik Deines AGs.
Wenn der WV nun zeitnah zu arbeiten beginnt, dann steht einer Wahl nichts mehr entgegen.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 05.03.2006 um 13:30 Uhr von Abakus
Der WV ist damit korrekt gewählt. Niemand muß gefragt werden.
Davon abgesehen, ist natürlich nicht notwendig, daß überhaupt eine Mehrheit der AN einen BR haben möchte. Das Zustandekommen eines BR ergibt sich ausschließlich aus dem BetrVG und der Wahlordnung.
Erstellt am 05.03.2006 um 13:33 Uhr von w-j-l
@Abakus
Da muss ich Dir widersprechen. Diese "Mehrheit der AN" die einen BR wollen ist nicht erforderlich, auch wenn die dubiosen Vorgänge bei SAP diese Woche es uns Glauben machen wollen.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 05.03.2006 um 15:14 Uhr von Abakus
Habe ich doch geschrieben, die Mehrheit ist NICHT erforderlich.
Erstellt am 05.03.2006 um 15:23 Uhr von w-j-l
naja, dann will ich das mal glauben, dass das schon da stand, als ich meine Antwort formuliert habe.....;-))
Erstellt am 05.03.2006 um 17:55 Uhr von Abakus
Kannste ruhig glauben. :-)
Sonst stünde der nachfolgende Satz ja im Gegensatz dazu. "Das Zustandekommen eines BR ergibt sich ausschließlich aus dem BetrVG und der Wahlordnung." (.... und hängt eben NICHT an der AN-Mehrheit.)
Erstellt am 05.03.2006 um 18:43 Uhr von w-j-l
o.k. dann hab ichs wohl überlesen..... und missinterpretiert.