Erstellt am 05.03.2006 um 19:08 Uhr von DiDre
Bei einer Listenwahl gibt es mindestens 2 Listen, im Gegensatz zu einer Persönlichkeitswahl, wo es nur eine Liste gibt.
Bei der Listenwahl hat man nur eine Stimme, kann also nur eine Liste wählen.
Bei einer Persönlichkeitswahl hingegen hat man hingegen soviele Stimmen, wieviele Sitze im Betriebsrat zu vergeben sind.
Bei einer Listenwahl haben die auf den letzten Plätzen kaum Chancen in den BR zu kommen, jedenfalls wenn bedeutend mehr Kandidaten als insgesamt zu vergebene Plätze draufstehen.
Aber man kann ja noch Ersatzmitglied werden, falls ein reguläres Mitglied ausfällt.
Erstellt am 05.03.2006 um 20:06 Uhr von rene
Danke ihr habt mir sehr geholfen. in 4 jahren bin ich schlauer wennes unsere firma noch gibt ... mit dem neuen betribsrat... eine schöne woche an alle
Erstellt am 06.03.2006 um 12:00 Uhr von Angi1
Hallo Rene,
warum macht deine Person am Ende der Liste die so viele Stimmen bekommt nicht eine eigene Liste.
Mit den erforderlichen Stützunterschriften kann auf einer Liste auch nur eine Person stehen. Wenn seine Liste dann genug Stimmen bekommt hat er auch seinen Platz im BR.
MfG
Angi1