Erstellt am 04.03.2006 um 15:40 Uhr von Abakus
Es ist nicht Aufgabe des WV, die Liste neu anzuordnen, darf er gar nicht. Das ist Sache des Listenführers, möglichst in Absprache mit den Kandidaten.
Wurde die Liste denn schon eingereicht? Wenn ja, kann die Reihenfolge nicht mehr verändert werden.
Da die Wahl erst in vier Wochen stattfinden soll, ist die Einreichfrist wahrscheinlich noch gar nicht abgelaufen. Dann könnte theoretisch doch noch eine zweite Liste auftauchen.
Erstellt am 04.03.2006 um 20:07 Uhr von OSRAM
ABGABE TERMIN WAR AM 3.3.2006 um 15:00 Uhr EINE GÜLTIGE LISTE IST EINGEREICHT WORDEN MUSS BEI EINER PERSONEN WAHL NICHT DIE KANDIDATEN NACH ALPHABETISCHER REIHEN FOLGE AUFGELISTET WERDEN
Erstellt am 04.03.2006 um 23:55 Uhr von Ramses II
osram,
bitte brüll nicht so!
Erstellt am 05.03.2006 um 10:44 Uhr von Abakus
> MUSS BEI EINER PERSONEN WAHL NICHT DIE KANDIDATEN NACH ALPHABETISCHER REIHEN FOLGE AUFGELISTET WERDEN
Nein. Wenn die Liste eingereicht wurde und gültig ist, dann steht die Reihenfolge der Kandidaten unveränderlich fest. Die Reihenfolge steht sogar schon vor dem Einsammeln der Stützunterschriften fest. Es ist Sache der Listen-Kandidaten, sich vorher auf die Reihenfolge zu einigen bzw. dies durch den Listenführer erledigen zu lassen.
Erstellt am 05.03.2006 um 12:55 Uhr von w-j-l
@OSRAM
Muss RamsesII recht geben. Mir tun auch schon die Ohren weh.
nettiquette: Grosschreibung = BRÜLLEN
....... oder hat sich bei Dir nur die shift-Taste verklemmt?
Zur Sache:
"32 haben sich aufstellen lassen"
das ist viel, und ich gehe deshalb mal davon aus, dass Euer Betrieb größer als 100 AN ist, oder?
Wenn nicht, dann wäre zu klären, ob ihr im vereinfachten Wahlverfahren wählt. Das wäre die einzige Konstellation, bei der der WV die Liste alfabetisch sortieren muss.
In jedem anderen Falle muss er die Liste in der eingereichten Reihenfolge auch auf die Stimmzettel übernehmen.
Gruesse
w-j-l