Trotz Kündigungsschutzklage wählbar und wahlberechtigt?
hallo, ich habe einen kollegen, der fristlos gekündigt wurde. er aber zum arbeitsgericht gegangen ist und es jetzt eine kündigungsschutzklage ist. zum zeitpunkt , als das wahlausschreiben ausgehängt wurde, war er schon gekündigt.
- muss er trotzdem auf der liste der wählbaren mitarbeiter stehen und
- ist er noch wahlberechtigt oder darf er seine stimme nicht abgegeben? liebe grüße nc2001
Community-Antworten (6)
03.03.2006 um 20:52 Uhr
Aktives Wahlrecht: Nein - passives Wahlrecht: Ja!
04.03.2006 um 14:48 Uhr
Hallo nc2001,
"Aktives Wahlrecht: Nein - passives Wahlrecht: Ja!" das ist nicht ganz richtig. Wenn der Kollege über 6 Monate dem Betrieb angehört und das Verfahren der Kündigungsschutzklage noch nicht rechtsgültig ist, so darf der Kollege sich für die Wahl aufstellen lassen und ist auch Wahlberechtigt.
Brazzo
13.12.2019 um 14:02 Uhr
Hallo Brazzo, Welcher § kann deine Aussage bestätigen?
13.12.2019 um 14:14 Uhr
@canisfaver
Na ob Brazzo nach 13 Jahren hier nochmal rein schaut?
13.12.2019 um 14:33 Uhr
Das hab ich dann auch gesehen....zu spät. Kannst Du mir da evtl. weiterhelfen?
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