Stimmenhäufelung bei BR-Wahl
Stimmenhäufelung ist bei der BR-Wahl nicht erlaubt. Wird auf einem Stimmzettel doch gehäufelt, ist der Stimmzettel dann grundsätzlich ungültig?
Community-Antworten (5)
03.03.2006 um 12:17 Uhr
Vielleicht steh ich ja auf der Leitung, aber was bitte ist Stimmenhäufelung auf einem Stimmzettel?
03.03.2006 um 12:30 Uhr
Hi,
also ich vermute mal das bei Olly eine Persönlichkeitswahl durchgefühtrt wird und daher jeder Wahlberechtigte z.B. drei Stimmen hat.
Unter Stimmenhäufelung verstehe ich nun, das ein Wahlberechtiger seine drei Kreuze nicht verschiedenen Kandidaten gibt, sondern das er drei Kreuze bei Kandidat B macht.
Damit ist der Wille des Wählers aber wieder eindeutig und der Stimmzettel ist gültig. Allerdings gelten die drei Kreuze nur als EINS !!!!. Somit bekommt der Kandidat eine Stimme.
Genauso zu sehen bei zwei Kreuzen bei Kandidat A und einem Kreuz bei Kandidat C. Solange nicht mehr Kandidaten markiert sind als der Wahlberechtigte Stimmen hat.
03.03.2006 um 12:30 Uhr
Die Häufelung, denke ich, ist, wenn mann drei kreuze machen darf und diese bei einem Kandidaten machen möchte. ;-)
Dann ist die Stimme ungültig!
04.03.2006 um 12:26 Uhr
Hi Leute,
das sehe ich etwas anders. Wenn diese 3 Kreutze eindeutig einem Kandidaten zuzuordnen sind, dann ist der Stimmzettel gültig.
Vielleicht gibt es ja auch andere Meinungen? Wäre interessant die zu erfahren.
04.03.2006 um 12:44 Uhr
Die Einschätzungen von "geheimnisträger" und "wahlhelfer2006" sind richtig! Ggf. würde ich einen Beschluss des WV fassen, der diese Feststellung beinhaltet - eben weil der Wählerwille erkennbar ist.
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