Erstellt am 03.03.2006 um 11:17 Uhr von Tom
Vielleicht steh ich ja auf der Leitung, aber was bitte ist Stimmenhäufelung auf einem Stimmzettel?
Erstellt am 03.03.2006 um 11:30 Uhr von geheimnistraeger
Hi,
also ich vermute mal das bei Olly eine Persönlichkeitswahl durchgefühtrt wird und daher jeder Wahlberechtigte z.B. drei Stimmen hat.
Unter Stimmenhäufelung verstehe ich nun, das ein Wahlberechtiger seine drei Kreuze nicht verschiedenen Kandidaten gibt, sondern das er drei Kreuze bei Kandidat B macht.
Damit ist der Wille des Wählers aber wieder eindeutig und der Stimmzettel ist gültig. Allerdings gelten die drei Kreuze nur als EINS !!!!. Somit bekommt der Kandidat eine Stimme.
Genauso zu sehen bei zwei Kreuzen bei Kandidat A und einem Kreuz bei Kandidat C. Solange nicht mehr Kandidaten markiert sind als der Wahlberechtigte Stimmen hat.
Erstellt am 03.03.2006 um 11:30 Uhr von Frank B.
Die Häufelung, denke ich, ist, wenn mann drei kreuze machen darf und diese bei einem Kandidaten machen möchte. ;-)
Dann ist die Stimme ungültig!
Erstellt am 04.03.2006 um 11:26 Uhr von wahlhelfer2006
Hi Leute,
das sehe ich etwas anders.
Wenn diese 3 Kreutze eindeutig einem Kandidaten zuzuordnen sind, dann ist der Stimmzettel gültig.
Vielleicht gibt es ja auch andere Meinungen? Wäre interessant die zu erfahren.
Erstellt am 04.03.2006 um 11:44 Uhr von Kölner
Die Einschätzungen von "geheimnisträger" und "wahlhelfer2006" sind richtig! Ggf. würde ich einen Beschluss des WV fassen, der diese Feststellung beinhaltet - eben weil der Wählerwille erkennbar ist.