Erstellt am 02.03.2006 um 19:48 Uhr von Sonja
Stellt einfach eine eigene Liste auf!
Siehe
http://www.betriebsratswahl.de/downloads/formulare/115b_VorschlagslisteZurBetriebsratswahl.rtf
Erstellt am 02.03.2006 um 19:58 Uhr von fumaso
Wieviele Stütz-Unterschriften braucht mann denn bei ca.580 Stimmberechtigten Kollegen?
Erstellt am 02.03.2006 um 20:04 Uhr von Sonja
Jede Wahlvorschlagsliste muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer unterzeichnet sein. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer.
Steht alles auf dem Vordruck.
Erstellt am 02.03.2006 um 20:04 Uhr von Abakus
5% der Wahlberechtigten, also 29. Es ist jedoch ratsam, wesentlich mehr Stützunterschriften zu sammeln.
Erstellt am 02.03.2006 um 20:11 Uhr von w-j-l
Hallo fumaso,
was hat denn der BR-Vorsitzende damit zu tun? Ist der auch noch im Wahlvorstand?
Auf jeden Fall muss der WV eine Liste annehmen. Es empfiehlt sich in solchen Fällen, wo neue oder unerwünschte Bewerber rausgehalten werden sollen, die Liste wirklich wasserdicht zu machen.
Wenn Du nicht weißt, auf was zu achten ist, dann sag Bescheid. Hier finden sich sicher genug hilfreiche BRe die Dir helfen wollen. Speziell in solchen Fällen
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 03.03.2006 um 14:44 Uhr von fumaso
Hallo
Hab da noch eine Frage.
Der BR weiss ja noch garnicht das er eine Liste von mir bekommen wird.
Wenn die Liste jetzt 5 Minuten vor ablauf der Frist abgegeben wird kann der amtierende BR ja keine eigene Liste mehr erstellen.
Was ist dann?
Gruß Fumaso
Erstellt am 03.03.2006 um 15:15 Uhr von Rattle
hallo, fumaso
der BR hat bestimmt schon eine liste, oder wo sind sonst kandidaten für die BR-wahl?
und die liste braucht keine stützunterschriften.
trotzdem kannst du eine eigene liste erstellen die 5min :-) vor ablauf der frist (die steht auf dem wahlausschreiben) eingereicht wird.
das muß dir der WV auch schriftlich mit datum und uhrzeit bestätigen.
kann aber sein wenn du stützunterschriften sammelst das das der BR und WV mitbekommen, daher ist es ratsam mehr stützunterschriften zu sammeln wie nötig um doppelunterschriften zu vermeiden.
der BR darf auch stützunterschriften sammeln, was er wohl auch machen wird um deine stützunterschriften zu kicken, das heißt die kollegen müßen vom wahlvorstand schriftlich angeschrieben werden für welche liste sie sich entscheiden, da eine stützunterschrift nur für eine liste gültig sein darf.
falls die kollegen sich nicht entscheiden gilt die unterschrift für die liste die zuerst eingereicht wurde und das ist wohl die gewerkschaftsliste.
mfg
Erstellt am 03.03.2006 um 15:48 Uhr von fumaso
Das verstehe ich nicht.
Der BR hat nur eine Liste für die Personenwahl.
Warum braucht der BR keine stützunterschriften?
Wenn die Frist abgelaufen ist kann der BR doch keine Stützunterschriften mehr sammeln oder?
mfg Fumaso
Erstellt am 03.03.2006 um 15:54 Uhr von Fayence
Rattle, da hast Du Dir aber einen schönen Unsinn zusammen geschrieben!
"der BR hat bestimmt schon eine liste, oder wo sind sonst kandidaten für die BR-wahl? und die liste braucht keine stützunterschriften."
Seit wann braucht denn eine Liste Keine Stützunterschriften?
"daher ist es ratsam mehr stützunterschriften zu sammeln wie nötig um doppelunterschriften zu vermeiden."
Du wolltest doch bestimmt schreiben, dass es nicht schlecht ist, ein paar Stützunterschriften mehr zu haben. Nur für den Fall, dass nach Einreichung des Wahlvorschlages Unterschriften wg. geleisteter Doppelunterschriften gestrichen werden.
"der BR darf auch stützunterschriften sammeln, was er wohl auch machen wird um deine stützunterschriften zu kicken, das heißt die kollegen müßen vom wahlvorstand schriftlich angeschrieben werden "
Den ersten Teil dieser Antwort kNicken wir mal. Auch die schriftliche Nachfrage muss nicht sein, eine Formerfordernis gibt es hier nämlich nicht. Im Fall einer mündlichen Nachfrage, sollte diese allerdings in den Wahlunterlagen vermerkt sein.
"gilt die unterschrift für die liste die zuerst eingereicht wurde und das ist wohl die gewerkschaftsliste." Bist Du jetzt hier der Hellseher?
Gruß
Fayence
Erstellt am 03.03.2006 um 16:11 Uhr von fumaso
"der BR darf auch stützunterschriften sammeln, was er wohl auch machen wird um deine stützunterschriften zu kicken, das heißt die kollegen müßen vom wahlvorstand schriftlich angeschrieben werden "
Den ersten Teil dieser Antwort kNicken wir mal. Auch die schriftliche Nachfrage muss nicht sein, eine Formerfordernis gibt es hier nämlich nicht. Im Fall einer mündlichen Nachfrage, sollte diese allerdings in den Wahlunterlagen vermerkt sein.
Jetzt versteh ich garnix mehr
mfg Fumaso
Erstellt am 03.03.2006 um 17:22 Uhr von Mark
Junge, Junge!
So schwer ist es doch gar nicht, aber wenn du dies alles nicht verstehst wäre es vielleicht besser, nicht für den BR zu kandidieren.
Also, sobald mehr als eine Liste beim Wahlvorstand eingereicht wird, kann keine Personenwahl mehr stattfinden. Vielmehr findet eine Verhältniswahl (=Listenwahl) statt. Jede Liste benötigt die erforderliche Anzahl an "Stützunterschriften" (in deinem Fall mindestens 29!), um nach § 8 der Wahlordnung gültig zu sein. Ich empfehle dir dringend, die Kommentierung zu den §§ 6-10 der Wahlordnung im Fitting Kommentar zum BetrVG sowie die §§14 u. 15 BetrVG nachzulesen, damit du einen Überblick bekommst.
Mark
Erstellt am 03.03.2006 um 17:34 Uhr von geheimnistraeger
Hallo Mark,
es ist nicht für alle einfach das zu verstehen, besonders wenn man alles im geheimen macht um nicht angegriffen zu werden. Also nicht so weit aus dem Fenster legen wir sind alle nicht perfekt.
@fumaso,
bei einem Betrieb eurer grösse ist in Form von Listen die Wahl durchzuführen. Also muss auch der alte BR seine Liste so einreichen wie die Wahlordnung es vorsieht. Die Vorschriften für eine Liste sind in § 6 der Wahlordnung nachzulesen.
Es kann nur zu einer Persönlichkeitswahl kommen, wenn bis zum Ende der Einreichungsfrist nur eine LIste eingereicht wird. Aber diese muss den Vorschriften der WO entsprechen und daher auch in eurem Fall die erforderlichen 29 Stützunterschriften haben.
Sollte dies nicht der Fall sein, so wäre keine gültige Liste eingereicht worden und es muss eine Nachfrist gesetzt werden.