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Listen-oder Personenwahl?

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nemo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, muß mich noch einmal bei Euch melden. Bei uns im Betrieb (160 Mitarbeiter) waren 5 Listen ausgehängt. Wenn nun keiner die Listen beim WV einreicht, kann dann der WV die Listen nach Ablauf der Einreichfrist abhängen um dann eine Personenwahl durchführen? Oder gibt das dann automatisch eine Listenwahl? Die Listen hatten alle mehrere Vorschläge und auch die nötigen Stützunterschriften. Ich hatte eine Liste vor Ablauf der Frist eingereicht und nun macht man mir den Vorwurf ich hätte die Listenwahl erzwungen. Stimmt das?

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Community-Antworten (6)

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Franz-Josef

02.03.2006 um 15:28 Uhr

Hallo Nemo,

es wurde nach Deiner Schilderung nur eine Liste vor Ablauf der Einreichfrist eingereicht (die von dir eingereichte Liste). Nach dieser Liste ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 BetrVG eine Mehrheitswahl (Persönlichkeitswahl) einzuleiten. Der WV kann nur eine Nachfrist setzen, wenn nicht genügend Bewerber auf "Deiner" Liste sind. Sind genügend drauf, ist die Sache gelaufen und es gibt die Persönlichkeitswahl nach Deiner Liste. Liste die nicht eingereicht wurden, gibt es nicht! Das sollte Euer WV wissen!

Viel Glück

N
nemo

02.03.2006 um 15:48 Uhr

Hallo Franz-Josef,

Hat hier der WV falsch gehandelt? Viele wollten ja eine Persönlichkeitswahl. Die anderen Bewerber auf den anderen Listen haben ja somit keine Chance. Durfte der WV denn schon 5 Listen aushängen? Hätte ich nun keine Liste eingereicht, hätte dann der WV nach der Frist die aushängenden Listen einsammeln können und dann eine Personenwahl durchführen können? Ich blick mitlerweile nicht mehr durch und bei uns im Betrieb ist nun eine ganz miese Stimmung. Viele wollen nun nicht mehr zur Wahl gehen. Kann man da noch etwas machen?

A
Abakus

02.03.2006 um 16:55 Uhr

Der WV sammelt keine Listen ein, sondern wartet nur darauf, daß Listen EINGEREICHT werden. Es ist nicht Aufgabe des WV, selber Listen zu erstellen und gar mit Stützunterschriften auszuhängen.

Da nur eine Liste eingereicht wurde, findet Persönlichkeitswahl statt, wobei nur die Bewerber auf der einen Liste kandidieren. Wenn die 2-Wochen-Frist abgelaufen ist, kann man daran nichts mehr ändern.

N
nemo

02.03.2006 um 17:16 Uhr

Hallo,

was wäre denn nun passiert, wenn keiner eine Liste eingereicht hätte? Sie waren zwar vorschriftsmäßig ausgefüllt aber keiner hätte sie abgegeben.

W
w-j-l

02.03.2006 um 17:20 Uhr

.... und wenn der WV die 5 ausgehängten Listen mit jeweils mehreren Kandidaten und Stützunterschriften eingesammelt und auf eine Liste zusammengeschrieben hat, dann ist das unwirksam.

Falls die abgehängten Listen als eingereicht und gültig anzusehen sind, dann muss schon wegen dieser 5 Listen eine Listenwahl erfolgen.

Die zusammengeschriebene Liste ist in jedem Falle ungültig. Sag das mal Deinem WV!!!

N
nemo

02.03.2006 um 17:45 Uhr

Danke,

dass ist doch nun einmal eine klare Aussage. Ich werde dass auf jeden Fall so weitergeben.

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