Erstellt am 02.03.2006 um 14:28 Uhr von Franz-Josef
Hallo Nemo,
es wurde nach Deiner Schilderung nur eine Liste vor Ablauf der Einreichfrist eingereicht (die von dir eingereichte Liste). Nach dieser Liste ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 BetrVG eine Mehrheitswahl (Persönlichkeitswahl) einzuleiten. Der WV kann nur eine Nachfrist setzen, wenn nicht genügend Bewerber auf "Deiner" Liste sind. Sind genügend drauf, ist die Sache gelaufen und es gibt die Persönlichkeitswahl nach Deiner Liste.
Liste die nicht eingereicht wurden, gibt es nicht!
Das sollte Euer WV wissen!
Viel Glück
Erstellt am 02.03.2006 um 14:48 Uhr von nemo
Hallo Franz-Josef,
Hat hier der WV falsch gehandelt? Viele wollten ja eine Persönlichkeitswahl.
Die anderen Bewerber auf den anderen Listen haben ja somit keine Chance.
Durfte der WV denn schon 5 Listen aushängen?
Hätte ich nun keine Liste eingereicht, hätte dann der WV nach der Frist die aushängenden Listen einsammeln können und dann eine Personenwahl durchführen können?
Ich blick mitlerweile nicht mehr durch und bei uns im Betrieb ist nun eine ganz miese Stimmung. Viele wollen nun nicht mehr zur Wahl gehen.
Kann man da noch etwas machen?
Erstellt am 02.03.2006 um 15:55 Uhr von Abakus
Der WV sammelt keine Listen ein, sondern wartet nur darauf, daß Listen EINGEREICHT werden. Es ist nicht Aufgabe des WV, selber Listen zu erstellen und gar mit Stützunterschriften auszuhängen.
Da nur eine Liste eingereicht wurde, findet Persönlichkeitswahl statt, wobei nur die Bewerber auf der einen Liste kandidieren. Wenn die 2-Wochen-Frist abgelaufen ist, kann man daran nichts mehr ändern.
Erstellt am 02.03.2006 um 16:16 Uhr von nemo
Hallo,
was wäre denn nun passiert, wenn keiner eine Liste eingereicht hätte?
Sie waren zwar vorschriftsmäßig ausgefüllt aber keiner hätte sie abgegeben.
Erstellt am 02.03.2006 um 16:20 Uhr von w-j-l
.... und wenn der WV die 5 ausgehängten Listen mit jeweils mehreren Kandidaten und Stützunterschriften eingesammelt und auf eine Liste zusammengeschrieben hat, dann ist das unwirksam.
Falls die abgehängten Listen als eingereicht und gültig anzusehen sind, dann muss schon wegen dieser 5 Listen eine Listenwahl erfolgen.
Die zusammengeschriebene Liste ist in jedem Falle ungültig.
Sag das mal Deinem WV!!!
Erstellt am 02.03.2006 um 16:45 Uhr von nemo
Danke,
dass ist doch nun einmal eine klare Aussage.
Ich werde dass auf jeden Fall so weitergeben.