Hallo,
muß mich noch einmal bei Euch melden.
Bei uns im Betrieb (160 Mitarbeiter) waren 5 Listen ausgehängt.
Wenn nun keiner die Listen beim WV einreicht, kann dann der WV die Listen
nach Ablauf der Einreichfrist abhängen um dann eine Personenwahl durchführen? Oder gibt das dann automatisch eine Listenwahl? Die Listen hatten alle mehrere Vorschläge und auch die nötigen Stützunterschriften.
Ich hatte eine Liste vor Ablauf der Frist eingereicht und nun macht man mir den Vorwurf ich hätte die Listenwahl erzwungen. Stimmt das?