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Listen - oder Personenwahl - wann muss nach welchem Verfahren gewählt werden?

N
nemo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, muß mich noch einmal bei Euch melden. Bei uns im Betrieb (160 Mitarbeiter) waren 5 Listen ausgehängt. Wenn nun keiner die Listen beim WV einreicht, kann dann der WV die Listen nach Ablauf der Einreichfrist abhängen um dann eine Personenwahl durchführen? Oder gibt das dann automatisch eine Listenwahl? Die Listen hatten alle mehrere Vorschläge und auch die nötigen Stützunterschriften. Ich hatte eine Liste vor Ablauf der Frist eingereicht und nun macht man mir den Vorwurf ich hätte die Listenwahl erzwungen. Stimmt das?

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Community-Antworten (1)

G
geheimnistraeger

02.03.2006 um 15:17 Uhr

Hallo,

als Wahlvorstand ist es nicht dafür zu sorgen, das Listen bei dir eingereicht werden.

Verantwortlich für die Einreichung der Listen beim Wahlvorstand ist der Listenvertreter. Dieser ist ja auch für die Richtigkeit der Liste verantwortlich. Ich hätte auch so meine Bedenken, ob die Listen wirklich in Ordnung sind. Beim öffentlichen Aushang wird.

So wie du es schreibst, scheint nur deine Liste vor dem Ablauf der Frist eingegangen zu sein. Somit wäre dann nur eine gültige Liste vorhanden und ihr hättet eine Persönlickeitswahl.

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