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Listenwahl - muss der Wahlvorstand Auskunft geben ob bzw. wieviele Listen eingereicht sind?

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petra
Nov 2016 bearbeitet

hallo muss der wahlvorstand mir auf meine frage nach einer zweiten wahlliste auskunft geben ob eine zweite liste eingereicht ist ich möchte die personenwahl nicht grfährden wenn keine weitere liste im umlauf ist oder wie bringe ich in erfahrung ob eine weitere liste vorhanden ist

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Community-Antworten (6)

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filou

02.03.2006 um 12:05 Uhr

Der Wahlvorstend weiß doch gar nicht, wie viele Listen es geben wird. Das steht meines Erachtens erst am Fristende fest, ob es nur eine Liste, Personenwahl, oder ob es mehrere Listen gibt. Ich bin auch im Wahllvorstand, wir können nur spekulieren, wie viele Listen es geben wird.

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petra

02.03.2006 um 12:18 Uhr

Danke filou wir möchten in unserem Betrieb eine neue zusammensetzung des Betriebsrates erreichen,aber mit dem Wahlausschreiben kahm auch gleich die 1.Liste in den Umlauf.Auf meine Frage wie man kandidieren könne und ob ich auf die Liste könne wurde nur mitgeteilt das dies nicht mehr geht. Deshalb die Frage nach der Listenfrage.Denn Veränderungen sind bei einer Personenwahl doch besser als bei einer Listenwahl,oder?

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Frank B.

02.03.2006 um 12:31 Uhr

"Auf meine Frage wie man kandidieren könne und ob ich auf die Liste könne wurde nur mitgeteilt das dies nicht mehr geht."

Es kann dir niemand verbieten zu kandidieren! Wenn man dich nicht auf die Liste läßt, musst du eben eine eigene Liste aufmachen. Vorausgesetzt du bekommst genügend Stützunterschriften, kannst du auch allein auf einer Liste kandidieren.

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petra

02.03.2006 um 12:53 Uhr

Hallo Frank die Stützunterschriften habe ich fast zusammen.Nur mir wurde jetzt gesagt wenn eine neue Liste eingereicht wird kommt es nicht mehr zur Personenwahl und die Zusammensetzung würde gleichbleiben und nur die Reservisten würden dann nicht mehr in den Betriebsrat kommen.

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filou

02.03.2006 um 14:46 Uhr

Hallo Petra, wenn es bis jetzt nur eine Liste gibt, wäre Personenwahl. Wenn Du aber am Abgabetag Deine Liste, mit nur Deinem Namen, aber ausreichend Stützunterschriften, einreichst, dann gibt es Listenwahl. Das würde bedeuten, (fast sicher) dass Du dann im neuen Betriebsrat bist. Ausgezählt wird dann nach dem D´Hondschen Verfahren, und das Ergebnis ist dann, im Gegensatz zur Namenswahl, dass die oberen Kandidaten der Liste in den BR kommen.

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petra

02.03.2006 um 23:34 Uhr

Danke Filou und Frank B. Eure Antworten, die helfen mir schon weiter. Aber vielleicht habt ihr ja noch eine gute Antwort

In unserem Betrieb Dienstleistung mit über 50 Filialen wurde die Wahlausschreibung am gleichen Tag zur gleichen Stunde mit der 1. Liste ( die natürlich vom jetzigen Betriebsrat) in die Filialen gebracht.Muß die Wahlausschreibung nicht zeitlich früher aushängen? Wie soll denn ein nicht Betriebsratmitglied bei Interesse sich aufstellen oder in eine bestehende oder geplante Liste rutschen können?

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