Erstellt am 02.03.2006 um 10:26 Uhr von w-j-l
Hallo,
die Freigestellten werden vom Betriebsrat gewählt. Dafür, oder auch für Teilfreistellungen, kann sich jeder bewerben.
Bei uns gibt es eine Freistellung, obwohl wir Anspruch auf 2 hätten (kein anderer will), und das bin ich, und nicht mal der Vorsitzende.
Natürlich hat die Liste, die die meinsten Sitze stellt, auch die Möglichkeit die Freistellungen für sich durchzudrücken, aber nur falls der selbstauferlegte Fraktionszwang der Listenvertreter nach der Wahl auch erhalten bleibt. Das ist nämlich nicht zwangsläufig der Fall.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 02.03.2006 um 11:30 Uhr von Andreas
Genau richtig,
bitte beachte, daß Keiner, erst recht niemand aufgrund eines Postens (Vorsitz oder stv. Vorsitz) Anspruch auf eine Freistellung hat.
Sofern sinnvoll kann sogar die Freistellung aufgeteilt werden (eine Person 50% und eine weitere 50%)
Hier ist nichts festgeschrieben. Macht auch Sinn !!
Gruß
Andreas