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Anspruch jeder Liste auf mindestens einen Freistellungsplatz?

K
Kämpfer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben Listenwahl (2Listen), wählen insgesamt 13 Betreibsratsmitglieder. Aus diesen 13 haben 3 einen sog. Freistellung, der Vorsitzende, sein Stellvertreter und ein Dritter. Steht der zweiten Liste ein Freistellungsplatz zu oder kann die Liste mit den meisten Stimmen in der konstituierenden Sitzung in geheimer Wahl alle drei 'Freigestellten' stellen?

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Community-Antworten (2)

W
w-j-l

02.03.2006 um 11:26 Uhr

Hallo, die Freigestellten werden vom Betriebsrat gewählt. Dafür, oder auch für Teilfreistellungen, kann sich jeder bewerben. Bei uns gibt es eine Freistellung, obwohl wir Anspruch auf 2 hätten (kein anderer will), und das bin ich, und nicht mal der Vorsitzende.

Natürlich hat die Liste, die die meinsten Sitze stellt, auch die Möglichkeit die Freistellungen für sich durchzudrücken, aber nur falls der selbstauferlegte Fraktionszwang der Listenvertreter nach der Wahl auch erhalten bleibt. Das ist nämlich nicht zwangsläufig der Fall.

Gruesse w-j-l

A
Andreas

02.03.2006 um 12:30 Uhr

Genau richtig,

bitte beachte, daß Keiner, erst recht niemand aufgrund eines Postens (Vorsitz oder stv. Vorsitz) Anspruch auf eine Freistellung hat.

Sofern sinnvoll kann sogar die Freistellung aufgeteilt werden (eine Person 50% und eine weitere 50%)

Hier ist nichts festgeschrieben. Macht auch Sinn !! Gruß Andreas

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