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Geschlecht in der Minderheit - Gewählt auch ohne Stimme?

J
Jana_Dornberger
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

bei uns in der Firma stellen die Frauen das "Minderheitengeschlecht". Laut Quote stehen ihnen von den neun Betriebsratssitzen drei zu. Nun haben sich auch gerade drei Frauen zur Wahl gestellt. Sind diese nun automatisch gewählt, auch wenn (theoretisch) keine einzige Stimme auf sie entfiele?

Wie ist §22 Abs. 4 WO in diesem Zusammenhang zu verstehen?

Gruß, Jana

2.75102

Community-Antworten (2)

F
Fayence

01.03.2006 um 19:39 Uhr

Hallo Jana, keine Stimme = nicht gewählt. Der §22 Abs. 4 WO besagt nur, dass wenn z.B. nur 1 Frau gewählt wurde, die anderen 2 BR-Sitze von Männern besetzt werden.

Gruß Fayence

A
Andreas

02.03.2006 um 12:37 Uhr

Achtung, hier ist es wirklich etwas seltsam, aber wichtig ist,

0 Stimmen nicht gewählt, kein Platz im BR 1 Stimme gewählt und damit auch Minderheitenschutz

Zu Deiner Frage heißt das, sofern jede der Frauen sich selber eine Stmme gibt, aber keine weitere Stimme erhält, ist jede dieser Frauen aufgrund Minderheitenschutz automatisch im Gremium.

Gruß Andreas

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