Hallo,

bei uns in der Firma stellen die Frauen das "Minderheitengeschlecht".
Laut Quote stehen ihnen von den neun Betriebsratssitzen drei zu.
Nun haben sich auch gerade drei Frauen zur Wahl gestellt.
Sind diese nun automatisch gewählt, auch wenn (theoretisch) keine einzige Stimme auf sie entfiele?

Wie ist §22 Abs. 4 WO in diesem Zusammenhang zu verstehen?

Gruß,
Jana