Termin nachträgliche schriftliche Stimmabgabe - wie errechnet sich der?
Hallo,
wie errechnet sich der Termin für die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe bei der BR-Wahl ? Welche Fristen sind zu beachten ?
Danke
Community-Antworten (1)
01.03.2006 um 14:37 Uhr
Hallo,
laut Wahlordnung dürfte es keine Frist für nachträgliche Stimmabgabe geben.
In § 26 WO / 2 steht eindeutig, das verspätet eingehende Briefumschläge mit Zeitangabe des Eingangs ungeöffnet zu den Wahlunterlegen zu nehmen sind und einem Monat nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ungeöffnet zu vernichten sind.
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