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Termin nachträgliche schriftliche Stimmabgabe - wie errechnet sich der?

B
BR
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wie errechnet sich der Termin für die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe bei der BR-Wahl ? Welche Fristen sind zu beachten ?

Danke

2.85001

Community-Antworten (1)

H
harzentt

01.03.2006 um 14:37 Uhr

Hallo,

laut Wahlordnung dürfte es keine Frist für nachträgliche Stimmabgabe geben.

In § 26 WO / 2 steht eindeutig, das verspätet eingehende Briefumschläge mit Zeitangabe des Eingangs ungeöffnet zu den Wahlunterlegen zu nehmen sind und einem Monat nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ungeöffnet zu vernichten sind.

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