Erstellt am 24.02.2006 um 14:30 Uhr von rainerzwo
Wahlvorstände können - glaube ich - nur vom Gericht wieder abberufen werden...
gar kein Problem: dann muss man halt selbst darauf achten, dass alles rechtens abläuft:
- Das Bilden von Listen hat nichts mit dem Wahlvorstand zu tun, sich also irgendwo irgendwie ein Formular besorgen und einfach sammeln.
- kurz vor Ende der Eingabefrist (z.B. einen Tag vorher) die Listen zusammen mit einem Zeugen abgeben (niemals eine Zurückweisung akzeptieren, immer Quittung mit eingangsdatum und -zeit verlangen).
-. immer darauf achten, dass der Wahlvorstand auch wirklich seine Pflichten erfüllt - notfalls sich selbst informieren, wenn was unklar ist.
zur 3. Liste: so ist das in einer Demokratie: Aber wer kandidiert ist doch eigentlich ergal: wichtig ist, wer gewählt wird. Sich auf die Art der Stützunterschriftensammlung einer anderen Liste zu stürzen, bringt wenig: wichtig ist seine eigene Liste korrekt hinzukriegen und nach Abgabe die Leute zu überzeugen, dass eure Liste auch wählen sollen..
Erstellt am 24.02.2006 um 20:02 Uhr von Heini
Letztendlich entscheiden die Wähler wie sich der Betriebsrat zusammensetzt.