Besteht die möglichkeit ein Wahlvorstandsmitglied wieder abzuberufen?
Hallo
besteht die möglichkeit ein Wahlvorstandsmitglied wieder abzuberufen? Wenn ja wie? Wie wir mitbekommen haben erzählt ein WVM unserem Chef alles! Leider fehlen uns die Beweise! Was kann man tun?
- Es wird eine 3 Liste geben wo NUR die Nicker und Lieblinge der Firmenleitung vertretten sind! Das wäre ja keine echte Arbeitnehmer Interessen Vertretung!
Des wegen meine Frage, darf diese Liste ihre Wahlvorschlagsliste, um Stüzungsunterschriften zu sammeln, mit der Firmen Post versenden? Oder nimmt der Chef damit einfluss auf die Wahl?
Bin für jeden Tip dankbar!!!
Gruss
Community-Antworten (2)
24.02.2006 um 15:30 Uhr
Wahlvorstände können - glaube ich - nur vom Gericht wieder abberufen werden...
gar kein Problem: dann muss man halt selbst darauf achten, dass alles rechtens abläuft:
- Das Bilden von Listen hat nichts mit dem Wahlvorstand zu tun, sich also irgendwo irgendwie ein Formular besorgen und einfach sammeln.
- kurz vor Ende der Eingabefrist (z.B. einen Tag vorher) die Listen zusammen mit einem Zeugen abgeben (niemals eine Zurückweisung akzeptieren, immer Quittung mit eingangsdatum und -zeit verlangen). -. immer darauf achten, dass der Wahlvorstand auch wirklich seine Pflichten erfüllt - notfalls sich selbst informieren, wenn was unklar ist.
zur 3. Liste: so ist das in einer Demokratie: Aber wer kandidiert ist doch eigentlich ergal: wichtig ist, wer gewählt wird. Sich auf die Art der Stützunterschriftensammlung einer anderen Liste zu stürzen, bringt wenig: wichtig ist seine eigene Liste korrekt hinzukriegen und nach Abgabe die Leute zu überzeugen, dass eure Liste auch wählen sollen..
24.02.2006 um 21:02 Uhr
Letztendlich entscheiden die Wähler wie sich der Betriebsrat zusammensetzt.
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