Erstellt am 09.07.2012 um 18:19 Uhr von Betriebsrätin
Also, wer hat den hier "geschlafen". Denn es ist doch bekannt, dass man WV ist und/oder Urlaub machen möchte.
Daher wäht der BR Ersatzmitglieder. Denn der WV ist immer wie auch der BR "ungerade". Hier muss nun halt der BR aufwachen und ein Ersatzmitglied für den WV wählen.
Erstellt am 10.07.2012 um 01:10 Uhr von DrUmnadrochit
"Also, wer hat den hier 'geschlafen'. Denn es ist doch bekannt, dass man WV ist und/oder Urlaub machen möchte."
Yepp! Erst mal dem Fragesteller einen vor den Koffer hauen... und das ohne alle Details zu kennen (macht ja ohne Sachkenntnis auch viel mehr Spaß).
@edger:
Tatsächlich sollte der BR Ersatzmitglieder bestimmt haben. Ich habe hier im Moment keinen Kommentar vorliegen, aber ich bin mir im Moment nicht sicher, ob ein Nachnominieren so ohne Weiteres möglich ist. Falls es Ersatzmitglieder gibt, dann dürfen die auch am Wahltag vertreten. Und falls es keine Ersatzmitgleider gibt und auch keine nachnominiert werden dürfen, dann gilt eigentlich: Wahl durchziehen.
Erstellt am 10.07.2012 um 07:49 Uhr von rolfo
§ 12 Wahlvorgang
(1)
Der Wahlvorstand hat geeignete Vorkehrungen für die unbeobachtete Bezeichnung der Stimmzettel im Wahlraum zu treffen und für die Bereitstellung einer Wahlurne oder mehrerer Wahlurnen zu sorgen. Die Wahlurne muss vom Wahlvorstand verschlossen und so eingerichtet sein, dass die eingeworfenen Wahlumschläge nicht herausgenommen werden können, ohne dass die Urne geöffnet wird.
(2)
Während der Wahl müssen immer mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder des Wahlvorstands im Wahlraum anwesend sein; sind Wahlhelfer bestellt (§ 1 Abs. 2), so genügt die Anwesenheit eines stimmberechtigten Mitglieds des Wahlvorstands und eines einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers.
Erstellt am 10.07.2012 um 09:16 Uhr von rkoch
DrDrumadrochit> Wahl durchziehen.
DAS ist die einzige Antwort auf edgers Frage. Die Wahl findet auf jeden Fall statt. Es ist das Problem des Wahlvorstandes, wie er die von rolfo zitierten Regeln einhält. Im schlimmsten Fall muss eben wenigstens EIN WVM alle Hebel in Bewegung setzen, um während der Wahl anwesend zu sein. Die Wahl zu verschieben ist nur in äußersten Ausnahmefällen (höhere Gewalt, z.B. ein Virus legt 90% der Belegschaft einen Tag vor der Wahl lahm) ein mögliches Mittel.
Ansonsten kann die Wahl tatsächlich noch verschoben werden, wenn genug Zeit verbleibt, das alle AN vom geänderten Wahltermin Kenntnis nehmen können (also mindestens einige Wochen vor Wahltermin). Aber auch das sollte nicht ohne dringende Not passieren.
Erstellt am 10.07.2012 um 10:28 Uhr von gironimo
ich neige auch zum Durchziehen: "Wahlhelfer" kann der BR ja noch bestellen.
Es dürfte eher unwahrscheinlich sein, dass jemand nach der Wahl die selbe anfechten will. Da müsste er schon nachweisen, dass der fehlende "Dritte Mann" das Wahlergebnis verfälscht hat.
Beim nächsten Mal dann alles richtig machen!