Wir sind ein Betrieb mit 117 Beschäftigen. Ist es möglich zusammen mit dem Wahlausschreiben, der Wahlordnung,der Liste der wahlberechtigten und wählbaren Mitarbeiter, eine Liste auszuhängen, in der sich jeder einträgt, der gewählt werden möchte und diese dann als Wahlvorschlagsliste anzusehen, um später daraus die Wahlliste zu erstellen. Wir möchten damit umgehen, dass nicht die Leute vorgeschlagen werden, die sowieso nicht bereit sind zu kandidieren und ein Listenchaos zu umgehen. Wir wollen so eine Personenwahl durchführen. Ist dies rechtlich überhaupt möglich, da die Arbeitnehmer so ja nur die Möglichkeit haben sich selbst jedoch keinen anderen vorzuschlagen.