Erstellt am 21.02.2006 um 00:48 Uhr von Abakus
Das ist ganz eindeutig: Die Auszählung der Stimmen und damit natürlich auch das Öffnen der Wahlurne ist ÖFFENTLICH (betriebsöffentlich). Jeder Betriebsangehörige darf anwesend sein.
§ 13 der Wahlordnung
Erstellt am 21.02.2006 um 07:02 Uhr von merlin
Die Auszählung selber erfolgt durch den Wahlvorstand, nicht durch den BR...
Erstellt am 21.02.2006 um 08:11 Uhr von Abakus
Ja, das ist klar. Ich ging davon aus, daß in diesem Fall der BR, dem mißtraut wird, gleichzeitig auch der WV ist.
Erstellt am 21.02.2006 um 08:58 Uhr von merlin
@ Abakus,
sollte keine Kritik sein, das Gleiche hab ich auch überlegt, aus der Frage von idc ist das nämlich nicht zu entnehmen
Erstellt am 21.02.2006 um 09:06 Uhr von Fayence
Hallo Abakus & Merlin,
selbst wenn Mitglieder des BR den Wahlvorstand bestellen und diesem misstraut wird, erfolgt die Öffnung der Wahlurne und die anschliessende Stimmenauszählung öffentlich.
Und zwar unabhängig davon, nach welchem Wahlverfahren gewählt wird.
Erstellt am 21.02.2006 um 09:39 Uhr von merlin
Hallo Fayence,
auf das "öffentlich" hatten Abakus und ich uns ja bereits geeinigt :-)
Erstellt am 21.02.2006 um 09:46 Uhr von Fayence
Hallo Merlin,
habe ich auch so verstanden. Sollte im Sinne von "idc" auch nur eine klare Zusammenfassung Eurer Antworten sein. ;-)
Erstellt am 21.02.2006 um 10:46 Uhr von Smoo
Hierzu möchte ich gerne eine weitergehende Frage stellen. Wie ist das, wenn der Wahlvorstandsvorsitzende ebenfalls ein Listeninhaber ist. Ist das zulässig? Ich persönlich finde, dass es hier zu Gewissenskonflikten kommen kann bzw. auch zu Mißtrauen anderer. Kann mir dazu jemand was sagen?
Gruß,
Smoo
Erstellt am 22.02.2006 um 00:27 Uhr von Akira
Hallo Smoo
Ja der Wahlvorstandsvorsitzende, kann Listenführer sein.
wenn Du einen Bauchgefühl hast, sei bei der Auszählung dabei, denn die ist öffentlich
Erstellt am 22.02.2006 um 14:40 Uhr von Benno_BRB
ergänzend zu Akira:
Die öffentliche Stimmenauszählung darf erst zu der Zeit beginnen, die bereits im Wahlausschreiben festgelegt wurde.
Sollte es da zu Unklarheiten kommen, einfach mal die Wahlordnung lesen, die ist cool!
Benno