Erstellt am 21.02.2006 um 07:35 Uhr von pit47
Hallo idc,
die Liste mit den Unterstützungunterschriften gehören zu den Wahlakten und diese sind vom Wahlvorstand zu verwahren, ohne daß jemand Einsicht nehmen kann.
Der BR benennt den Wahlvorstand aus den Reihen der Belegschaft, also könntest auch Du benannt werden oder auch ein potentieller Wahlkkandidat.
Erstellt am 21.02.2006 um 10:31 Uhr von rainerzwo
Zu 1.)Laut fitting, 21. Aufl, §19 RN 2 hat jeder Arbeitnehmer ein Einsichtsrecht in die Wahlakte.
Wg der Gefahr der Wahlbeeinflussung würde ich das als Wahlvorstand bis zum
Ende der Wahl nicht erlauben. Dann die Wahlakten dem neuen BR übergeben. Dann soll das Einsichtsrecht halt gegenüber dem neuen Betriebsrat beantragt werden.
Zu 2.) ja