Listen oder Personenwahl?
Hallo, bei uns, in einem Maschinenbaubetrieb (120Mitarbeiter), finden bald Betriebsratswahlen statt. Vorschlagslisten hängen in verschiedenen Werksbereichen aus wo sich auch Mitarbeiter eingetragen haben. Zählt dies schon als Listenwahl oder werden die Bewerber zu einer Personenwahl zusammen auf eine Liste vom Wahlvorstand gesetzt. Und was passiert wenn es eine Personenwahl ist und ich eine eigene Liste mit fünf Personen einreiche, ist es dann eine Listenwahl und was machen dann die anderen Bewerber die von einer Personenwahl ausgehen?
Dank für eure Antworten Ernst_06 P.S. habe die Frage schon mal gestellt hätte aber noch einigen Meinungen dazu.
Community-Antworten (1)
20.02.2006 um 10:35 Uhr
Deine Frage ist ziemlich unklar. Was hängt da aus?
Sind das lauter indentische Kopien einer Vorschlagslisten, auf denen schon Kandidaten stehen, und die man unterzeichnen kann?
Sind das Listen, in denen ich mich als Kandidat eintragen oder Vorschläge machen kann, und die noch keine Felder für Stützunterschriften tragen?
Im ersten Fall können die Listen nicht zusammengeführt werden. Im zweiten Fall kann natürlich noch ein Listenvertreter alle Vorschläge einsammeln, zusammenfassen und dann für eine gemeinsame Liste die Stützunterschriften einholen.
Wenn Du eine eigene Liste einreichst, und es gab davor nur eine Vorschlagsliste, dann wird aus der Mehrheitswahl mit nur einer Liste automatisch eine Listenwahl. Dann sorge aber auch dafür, dass Du bei Deiner Liste an erster Stelle stehts, falls Du kandidieren willst.
Falls die Bewerber der ersten Liste sich nicht um ihre Rangfolge gekümmert haben, dann haben die die hinten stehen einfach Pech gehabt.
Gruesse w-j-l
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