Erstellt am 19.02.2006 um 20:51 Uhr von Michael-W
Dem Briefwähler müssen alle Angaben zugänglich gemacht werden welche auch im Betrieb ausgeschrieben sind.
Das heisst alle Bewerber die auf den jeweiligen Listen stehen müssen genannt werden.
Gruss
Michael-W
Erstellt am 19.02.2006 um 20:53 Uhr von maclogic
Bei uns im Wahlvorstan wurde ein Formblatt vorgestellt wo nur die ersten beiden Bewerber einer Liste drauf standen.
Wurde vom Wahlvorstand abgesegnet
Erstellt am 19.02.2006 um 20:56 Uhr von maclogic
Werde diese Frage dem Wahlvorstand auch stellen.
Denke das gleiche gilt auch für die normalen Wahlunterlagen.
Dank an Michael-W
Erstellt am 19.02.2006 um 21:08 Uhr von Fayence
@maclogic
Kann es sein, dass es sich bei dem Formblatt um den Stimmzettel gehandelt hat? Auf diesem sind in der Tat nur die ersten beiden WahlkandidatInnen aufzuführen, sowie das Kennwort, falls eines vergeben wurde.
Ergänzend zu Michael-W: Die Vorschlagslisten sind in vollständiger Form unter Angabe der zugeteilten Ordnungsnummer und des Kennworts in derselben Weise wie das Wahlausschreiben bekannt zu machen.