betriebsratswahl.deSeminare

Briefwahlunterlagen: Was ist "vollständig"?

S
sam
Nov 2016 bearbeitet

Müssen bei Listenwahl bei den Briefwahlunterlagen alle Kandidaten aller Listen genannt werden oder reichen die jeweils ersten zwei?

3.65904

Community-Antworten (4)

M
Michael-W

19.02.2006 um 21:51 Uhr

Dem Briefwähler müssen alle Angaben zugänglich gemacht werden welche auch im Betrieb ausgeschrieben sind. Das heisst alle Bewerber die auf den jeweiligen Listen stehen müssen genannt werden.

Gruss Michael-W

M
Maclogic

19.02.2006 um 21:53 Uhr

Bei uns im Wahlvorstan wurde ein Formblatt vorgestellt wo nur die ersten beiden Bewerber einer Liste drauf standen. Wurde vom Wahlvorstand abgesegnet

M
Maclogic

19.02.2006 um 21:56 Uhr

Werde diese Frage dem Wahlvorstand auch stellen. Denke das gleiche gilt auch für die normalen Wahlunterlagen. Dank an Michael-W

F
Fayence

19.02.2006 um 22:08 Uhr

@maclogic

Kann es sein, dass es sich bei dem Formblatt um den Stimmzettel gehandelt hat? Auf diesem sind in der Tat nur die ersten beiden WahlkandidatInnen aufzuführen, sowie das Kennwort, falls eines vergeben wurde.

Ergänzend zu Michael-W: Die Vorschlagslisten sind in vollständiger Form unter Angabe der zugeteilten Ordnungsnummer und des Kennworts in derselben Weise wie das Wahlausschreiben bekannt zu machen.

Ihre Antwort